Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.312 € pro Kind (beide Elternteile zusammen, jeweils 4.656 €). Er besteht aus dem sächlichen Existenzminimum (6.672 €) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA, 2.640 €).
Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, ob für die Eltern das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei höheren Einkommen ist meist der Freibetrag günstiger.