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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag pro Kind und liegt 2026 bei 9.312 € pro Kind und Jahr (für beide Elternteile zusammen).

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.312 € pro Kind (beide Elternteile zusammen, jeweils 4.656 €). Er besteht aus dem sächlichen Existenzminimum (6.672 €) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA, 2.640 €).

Das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung automatisch, ob für die Eltern das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei höheren Einkommen ist meist der Freibetrag günstiger.

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