Pfändungstabelle 2025/2026
Berechnen Sie kostenlos, wie viel von Ihrem Nettoeinkommen bei einer Lohn- oder Kontopfändung übrig bleibt. Mit aktuellen Freigrenzen ab 1. Juli 2025 und Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen.
Eingabe
Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden (Kinder, Ehepartner, Eltern).
Ergebnis
Vom Einkommen oberhalb des Freibetrags (1.559,99 €) werden bei 0 unterhaltspflichtiger Personen ca. 70 % gepfändet.
Hinweis: Die exakte Pfändungstabelle staffelt in 10-€-Schritten. Diese Berechnung verwendet die durchschnittlichen Quoten und ist als verlässliche Schätzung gedacht. Verbindliche Werte: amtliche Tabelle (PDF im BMJV).
Pfändungstabelle 2025/2026 – Schnellübersicht
Pfändbarer Anteil je nach Nettoeinkommen und Anzahl unterhaltspflichtiger Personen.
| Netto/Monat | 0 Unterhalt | 1 Unterhalt | 2 Unterhalt | 3 Unterhalt |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | — | — | — | — |
| 1.700 € | 98 € | — | — | — |
| 2.000 € | 308 € | — | — | — |
| 2.200 € | 448 € | 25 € | — | — |
| 2.500 € | 658 € | 175 € | — | — |
| 2.800 € | 868 € | 325 € | 116 € | — |
| 3.000 € | 1.008 € | 425 € | 196 € | 38 € |
| 3.500 € | 1.358 € | 675 € | 396 € | 188 € |
| 4.000 € | 1.708 € | 925 € | 596 € | 338 € |
| 4.500 € | 2.058 € | 1.175 € | 796 € | 488 € |
| 5.000 € | 2.408 € | 1.425 € | 996 € | 638 € |
Werte gerundet, Grundlage: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2025/2026?⌄
Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag 1.559,99 € pro Monat. Die Werte gelten bis zum 30. Juni 2026 und basieren auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110).
Wie viel Geld bleibt mir bei einer Lohnpfändung?⌄
Es bleibt mindestens der Grundfreibetrag von 1.559,99 €. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag um 585,23 €, für jede weitere bis zur fünften um 326,04 €.
Was ist der Unterschied zwischen P-Konto und Pfändungstabelle?⌄
Das P-Konto schützt einen automatischen Sockelbetrag von 1.560 € im Monat vor einer Konto-Pfändung. Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO regelt dagegen, wie viel der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten darf, bevor er ihn auszahlt.
Werden Sozialleistungen mit eingerechnet?⌄
Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld und ähnliche Sozialleistungen sind in der Regel unpfändbar. Eine Ausnahme bilden Unterhaltspfändungen (§ 850d ZPO), bei denen ein niedrigerer Selbstbehalt gilt.
Wo finde ich die offizielle Pfändungstabelle als PDF?⌄
Die amtliche Tabelle ist als Anhang zur Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 110 vom 11. April 2025 veröffentlicht und kostenlos beim Bundesministerium der Justiz herunterladbar.
- Pfändungsfreigrenze
- – Mindestbetrag des Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf (§ 850c ZPO).
- P-Konto
- – Pfändungsschutzkonto mit automatischem Sockelschutz von 1.560 €/Monat.
- Unterhaltspflicht
- – Gesetzliche Pflicht, einer anderen Person Geld zum Lebensunterhalt zu zahlen.
- § 850c ZPO
- – Zivilprozessordnung-Paragraph, der die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen regelt.