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GlossarSteuernAktualisiert:

Verlustvortrag

Steuerlicher Übertrag negativer Einkünfte ins nächste Jahr zur Verrechnung mit positiven Einkünften.

Verlustvortrag ist ein steuerliches Instrument im deutschen Einkommensteuerrecht, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, negative Einkünfte aus einem Kalenderjahr in die folgenden Veranlagungszeiträume zu übertragen und dort mit positiven Einkünften zu verrechnen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ein Verlustvortrag kommt immer dann zur Anwendung, wenn die abzugsfähigen Ausgaben, wie beispielsweise Werbungskosten(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) oder Betriebsausgaben(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), die steuerpflichtigen Einnahmen in einem Jahr übersteigen und ein Verlustrücktrag in das Vorjahr nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Für das Steuerjahr 2026 gelten weiterhin die großzügigen Regelungen, die in den Vorjahren etabliert wurden. So können Verluste bis zu einem Sockelbetrag von 1 Million Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 2 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung unbeschränkt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste sind im Rahmen der Mindestbesteuerung nur bis zu 60 Prozent der den Sockelbetrag übersteigenden Einkünfte abziehbar.

In der Praxis betrifft der Verlustvortrag häufig Studierende, Berufseinsteiger oder Existenzgründer. Wer beispielsweise ein Zweitstudium absolviert, hat oft hohe Ausbildungskosten, aber noch keine nennenswerten Einnahmen. Diese vorweggenommenen Werbungskosten können in der Steuererklärung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) als Verlust festgestellt werden. Sobald die Person nach dem Studium ins Berufsleben einsteigt und ein reguläres Gehalt bezieht, mindert der festgestellte Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen im ersten Berufsjahr erheblich. Dies führt oft zu einer deutlichen Steuererstattung. Auch für Immobilienbesitzer, die hohe Sanierungskosten haben, oder für Anleger mit Verlusten aus Kapitalvermögen spielt der Verlustvortrag eine wichtige Rolle. Um die genaue steuerliche Entlastung im Jahr der Verrechnung zu simulieren, kann der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de genutzt werden, der die Auswirkungen eines geminderten zu versteuernden Einkommens auf die monatliche Nettobelastung veranschaulicht.

Mit Blick auf die kommenden Jahre sind weitere Anpassungen im Gespräch. Geplant ab 2027 ist eine mögliche Flexibilisierung der Mindestbesteuerungsgrenzen, um Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlich volatilen Zeiten noch besser zu entlasten. Bis dahin bleibt der Verlustvortrag ein essenzielles Mittel zur Steuerglättung über mehrere Jahre hinweg. Wichtig ist, dass der Verlustvortrag gesondert beim Finanzamt beantragt werden muss, indem eine Steuererklärung für das Verlustjahr abgegeben wird. Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, der dann als Basis für die kommenden Steuerjahre dient. Wer diese Möglichkeit ungenutzt lässt, verschenkt bares Geld an den Staat. Daher lohnt es sich, auch in Jahren ohne Einkommen alle steuerlich relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und einzureichen.

Praxis-Beispiel

Student mit 8.000 € Werbungskosten ohne Einkünfte: Verlustvortrag, der ab Berufseinstieg 5–6 Jahre die Steuer reduziert.

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Häufige Fragen

Kann ich einen Verlustvortrag auch rückwirkend für vergangene Jahre beantragen?+

Ja, ein Verlustvortrag kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend beantragt werden. Wenn Sie für das betreffende Jahr noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie die Feststellung des Verlustvortrags bis zu sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen. Dies ist besonders für Studierende relevant, die ihre Studienkosten der letzten Jahre nachträglich steuerlich geltend machen möchten.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange ein festgestellter Verlustvortrag gültig bleibt?+

Nein, ein einmal vom Finanzamt festgestellter Verlustvortrag verfällt nicht. Er bleibt so lange bestehen, bis er in den Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet werden kann. Der Verlustvortrag wird automatisch vom Finanzamt in das nächste Jahr vorgetragen und in dem Jahr steuermindernd berücksichtigt, in dem Ihre Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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