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GlossarFinanzenAktualisiert:

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Auch bekannt als: VWL

Bis zu 40 €/Monat Arbeitgeberbeitrag in Sparplan, ETF oder Bausparvertrag.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in eine förderfähige Geldanlage des Arbeitnehmers fließen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Ziel dieser Regelung ist es, den Vermögensaufbau(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) von Beschäftigten staatlich und betrieblich zu unterstützen. Im Jahr 2026 können Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich, also maximal 480 Euro im Jahr, steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig zum Gehalt beisteuern. Zusätzlich fördert der Staat bestimmte Anlageformen wie Aktienfonds oder Bausparverträge mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen für diese staatliche Förderung liegen im Jahr 2026 weiterhin bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Die staatliche Zulage beträgt dabei 9 Prozent für Bausparverträge mit einem maximalen Förderbetrag von 43 Euro pro Jahr und 20 Prozent für Aktienfonds mit einem maximalen Förderbetrag von 80 Euro pro Jahr.

Im praktischen Alltag profitieren Millionen von Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beamten von dieser Möglichkeit des systematischen Vermögensaufbaus. Typische Anlageformen sind ETF-Sparpläne, klassische Banksparpläne, Bausparverträge oder die direkte Tilgung eines Baukredits. Der Arbeitnehmer schließt den entsprechenden Vertrag bei einer Bank oder Bausparkasse selbst ab und legt dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vor. Der Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag dann direkt auf das Anlagekonto. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den förderfähigen Höchstbetrag, kann der Arbeitnehmer die Differenz aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken, um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt dabei sehr anschaulich, wie sich die Aufstockung aus dem eigenen Gehalt auf den monatlichen Auszahlungsbetrag auswirkt, da die VL-Beiträge des Arbeitgebers das steuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen erhöhen.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird erwartet, dass die Bedeutung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) weiter zunimmt. Geplant ab 2027 sind mögliche Anpassungen bei den Förderhöchstbeträgen und eine weitere Vereinfachung des Beantragungsprozesses für die Arbeitnehmersparzulage über die elektronische Steuererklärung. Bis dahin bleiben die bestehenden Verträge und Förderquoten unverändert bestehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verträge in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren haben, wobei sechs Jahre lang eingezahlt wird und das siebte Jahr als Ruhejahr dient, bevor über das angesparte Kapital frei verfügt werden kann. Wer vorzeitig kündigt, verliert in den meisten Fällen den Anspruch auf die staatliche Förderung und muss eventuell bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller ist ledig, hat ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro im Jahr 2026 und schließt einen VL-Aktiensparplan ab. Sein Arbeitgeber zahlt monatlich 20 Euro als vermögenswirksame Leistung. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, stockt Herr Müller den Betrag aus seinem eigenen Nettogehalt um weitere 20 Euro auf, sodass monatlich 40 Euro in den ETF fließen. Am Jahresende hat er 480 Euro eingezahlt und erhält vom Staat zusätzlich 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf die vollen 400 Euro förderfähigen Betrag, also 80 Euro. Nach sieben Jahren Laufzeit profitiert er von den Einzahlungen, der staatlichen Zulage und den potenziellen Kursgewinnen am Aktienmarkt.

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Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?+

Nein, es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber sich beteiligt, ist meist in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber nichts, können Sie die Beiträge komplett aus dem eigenen Gehalt überweisen lassen, um sich die staatliche Arbeitnehmersparzulage zu sichern.

Wann kann ich über das angesparte VL-Guthaben verfügen?+

Die meisten VL-Verträge haben eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren werden die monatlichen Beiträge eingezahlt, das siebte Jahr ist ein sogenanntes Ruhejahr ohne Einzahlungen. Erst nach Ablauf dieser sieben Jahre können Sie frei über das gesamte angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen und erwirtschafteten Zinsen oder Renditen verfügen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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