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GlossarSteuernAktualisiert:

Kfz-Steuer PKW

Hubraum + CO₂-Ausstoß; E-Autos bis 31.12.2030 steuerbefreit.

Kfz-Steuer PKW ist eine Bundessteuer, die für das Halten von Personenkraftwagen in Deutschland erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage bildet das Kraftfahrzeugsteuergesetz, kurz KraftStG. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nach zwei Hauptkomponenten: dem Hubraum und den CO2-Emissionen. Für Benziner fallen pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2,00 Euro an, während für Dieselmotoren 9,50 Euro berechnet werden. Hinzu kommt ein CO2-abhängiger Betrag, der progressiv gestaffelt ist. Für Fahrzeuge, die ab 2021 zugelassen wurden, beginnt der CO2-Aufschlag bei Emissionen über 95 Gramm pro Kilometer mit 2,00 Euro pro Gramm und steigt bei sehr emissionsstarken Fahrzeugen auf bis zu 4,00 Euro pro Gramm an. Reine Elektroautos profitieren von einer weitreichenden Förderung: Sie sind bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 für maximal zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Im Jahr 2026 zahlen Halter von Elektroautos, deren Befreiung noch läuft, somit weiterhin keine Kfz-Steuer.

Im praktischen Alltag betrifft die Kraftfahrzeugsteuer jeden Fahrzeughalter, der ein Auto auf seinen Namen zulässt. Die Steuerpflicht beginnt automatisch mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der örtlichen Zulassungsbehörde und endet mit der Abmeldung. Die Verwaltung und Einziehung der Steuer erfolgt durch den Zoll. Der fällige Betrag wird in der Regel jährlich im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Halters abgebucht. Für viele Haushalte stellt die Kfz-Steuer neben der Versicherung und den Kraftstoffkosten einen festen Posten im Mobilitätsbudget dar. Besonders bei der Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs ist es wichtig, die laufenden Kosten im Blick zu behalten. Der Kfz-Steuer-Rechner auf rechn24 hilft dabei, die genaue Steuerlast vorab zu ermitteln und böse Überraschungen zu vermeiden. Wer ein emissionsarmes Fahrzeug wählt, profitiert langfristig von deutlich geringeren Steuerabgaben.

Mit Blick auf die kommenden Jahre zeichnen sich weitere Entwicklungen ab. Ab 2027 wird erwartet, dass die CO2-Bepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandels weiter ansteigt, was indirekt die Kosten für fossile Kraftstoffe erhöht und die Attraktivität von emissionsarmen Fahrzeugen weiter stärkt. Zudem rückt das Ende der Steuerbefreiung für Elektroautos im Jahr 2030 näher. Halter von E-Autos müssen sich darauf einstellen, dass nach Ablauf der Befreiungsfrist eine gewichtsbasierte Steuer fällig wird, die jedoch im Vergleich zu Verbrennern moderat ausfällt. Die genauen Tarife für die Zeit nach 2030 werden derzeit auf politischer Ebene diskutiert, um einen sanften Übergang zu gewährleisten und die Elektromobilität weiterhin zu fördern. Wer heute ein Fahrzeug kauft, sollte diese langfristigen steuerlichen Aspekte unbedingt in die Kaufentscheidung einbeziehen.

Praxis-Beispiel

VW Golf 1.5 TSI (130 PS, 130 g CO₂/km): ca. 96 € Sockel + 60 € CO₂ = 156 €/Jahr. Tesla Model Y: 0 €.

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Häufige Fragen

Muss ich für mein Elektroauto im Jahr 2026 Kfz-Steuer bezahlen?+

Nein, reine Elektroautos sind bei einer Erstzulassung bis Ende 2025 für bis zu zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wenn Sie Ihr E-Auto also 2026 fahren und die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind, zahlen Sie weiterhin keine Kfz-Steuer.

Wie und wann wird die Kfz-Steuer vom Zoll abgebucht?+

Die Kraftfahrzeugsteuer wird in der Regel einmal jährlich im Voraus für die kommenden zwölf Monate abgebucht. Bei der Zulassung des Fahrzeugs müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zoll zieht den fälligen Betrag dann automatisch von Ihrem Bankkonto ein. Bei Beträgen über 500 Euro ist auf Antrag auch eine Ratenzahlung möglich.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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