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GlossarSteuernAktualisiert:

Homeoffice-Pauschale

Steuerliche Pauschale für Heimarbeitstage: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr.

Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Erleichterung im deutschen Einkommensteuerrecht, die es Arbeitnehmern und Selbstständigen ermöglicht, die Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus pauschal als Werbungskosten(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) oder Betriebsausgaben geltend zu machen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für das Steuerjahr 2026 gilt weiterhin die Regelung, dass pro Kalendertag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird, ein pauschaler Betrag von 6 Euro abgezogen werden kann. Der maximale Abzugsbetrag ist auf 1.260 Euro pro Jahr begrenzt, was exakt 210 begünstigten Arbeitstagen entspricht. Diese Pauschale kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob ein separates, steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer existiert oder ob die Arbeit am Küchentisch verrichtet wird. Dies stellt eine enorme Erleichterung für all jene dar, die in kleineren Wohnungen leben und keinen separaten Raum für berufliche Zwecke abtrennen können.

Im praktischen Alltag betrifft diese Regelung Millionen von Erwerbstätigen, die hybride Arbeitsmodelle nutzen oder vollständig remote arbeiten. Besonders vorteilhaft ist die Pauschale für Personen, die nicht über ein abgeschlossenes Arbeitszimmer verfügen und somit die strengen Voraussetzungen für den vollständigen Abzug der Raumkosten nicht erfüllen. Die Geltendmachung erfolgt unkompliziert über die jährliche Einkommensteuererklärung in der Anlage N für Arbeitnehmer. Es ist wichtig zu beachten, dass die Homeoffice-Pauschale(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) in die allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro eingerechnet wird. Das bedeutet, dass sich ein steuerlicher Vorteil erst dann ergibt, wenn die gesamten Werbungskosten, inklusive der Homeoffice-Pauschale und beispielsweise der Entfernungspauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, diesen Pauschbetrag übersteigen. Wer also an 100 Tagen ins Büro fährt und an 120 Tagen im Homeoffice arbeitet, kann beide Pauschalen für die jeweiligen Tage kombinieren. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich unterschiedliche Werbungskosten auf das letztendliche Nettoeinkommen auswirken können und hilft bei der individuellen Steuerplanung.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird intensiv über eine Dynamisierung der Pauschale diskutiert. Geplant ab 2027 ist eine mögliche Anpassung des Tagespauschbetrags an die allgemeine Inflationsentwicklung, wobei erste Entwürfe eine Erhöhung auf 7 Euro pro Tag bei gleichzeitiger Anhebung der maximalen Tage auf 220 vorsehen. Dies würde den maximalen Abzugsbetrag auf 1.540 Euro steigern und der gestiegenen finanziellen Belastung durch Energie- und Wohnkosten Rechnung tragen. Bis dahin bleibt es jedoch bei den etablierten Werten für 2026, die eine verlässliche Planungsgrundlage für die Steuererklärung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) bieten. Arbeitnehmer sollten ihre Homeoffice-Tage sorgfältig dokumentieren, auch wenn das Finanzamt bei der Pauschale oft auf detaillierte Nachweise verzichtet, solange die Angaben plausibel im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit stehen. Eine einfache Excel-Tabelle oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die genehmigten Telearbeitstage reicht in der Regel aus, um Rückfragen der Finanzbehörden schnell und rechtssicher zu beantworten.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller arbeitet im Jahr 2026 an 120 Tagen im Homeoffice und fährt an 100 Tagen in das 20 Kilometer entfernte Büro. Für die Homeoffice-Tage macht er die Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend, was 720 Euro ergibt. Für die Fahrten ins Büro nutzt er die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, was weiteren 600 Euro entspricht. Insgesamt kommt er somit auf Werbungskosten in Höhe von 1.320 Euro. Da dieser Betrag den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale direkt steuermindernd auf sein zu versteuerndes Einkommen aus.

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Häufige Fragen

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag nutzen?+

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Für jeden Arbeitstag müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie an einem Tag zunächst im Homeoffice arbeiten und später noch für eine Auswärtstätigkeit das Haus verlassen.

Benötige ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers für das Finanzamt?+

Das Finanzamt fordert bei der Abgabe der Steuererklärung in der Regel keine sofortigen Nachweise an. Es ist jedoch sehr ratsam, eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers über die Anzahl der erlaubten oder angeordneten Homeoffice-Tage aufzubewahren. Sollte der Sachbearbeiter später Rückfragen haben, können Sie die Angaben damit problemlos und rechtssicher belegen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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