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GlossarFinanzenAktualisiert:

Hausgeld (Wohnungseigentum)

Monatliche Umlage für Verwaltung, Instandhaltung, Heizung in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Hausgeld (Wohnungseigentum) ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten müssen, um die laufenden Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums zu decken. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere in § 28 WEG, der die Wirtschaftsführung der Gemeinschaft regelt. Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Hausmeisterdienste, sowie Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). Im Jahr 2026 liegen die durchschnittlichen Hausgeldkosten in Deutschland bei etwa 3,50 bis 4,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat, wobei die genaue Höhe stark vom Alter, Zustand und der Ausstattung der Immobilie abhängt. Ein wesentlicher Teil des Hausgeldes, nämlich die umlagefähigen Betriebskosten, kann von vermietenden Eigentümern auf ihre Mieter abgewälzt werden, während Verwaltungskosten und die Erhaltungsrücklage stets vom Eigentümer selbst zu tragen sind.

In der Praxis betrifft das Hausgeld jeden, der eine Eigentumswohnung erwirbt oder besitzt. Es stellt neben der eventuellen Kreditrate eine der wichtigsten monatlichen finanziellen Belastungen dar und muss bei der Kalkulation der Erschwinglichkeit einer Immobilie zwingend berücksichtigt werden. Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich auf der Eigentümerversammlung auf Basis eines Wirtschaftsplans beschlossen, den der Hausverwalter erstellt. Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erfolgt eine Hausgeldabrechnung, bei der die tatsächlichen Kosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt werden. Dies führt dann entweder zu einer Nachzahlung oder zu einem Guthaben für den jeweiligen Eigentümer. Wer seine Wohnung vermietet, muss bei der Renditeberechnung genau zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten unterscheiden. Ein Immobilien-Rendite-Rechner auf rechn24.de kann dabei helfen, die tatsächliche Nettomietrendite unter Berücksichtigung des nicht umlagefähigen Hausgeldes präzise zu ermitteln.

Mit Blick auf die kommenden Jahre und geplante Änderungen ab 2027 ist zu erwarten, dass die Kosten für das Hausgeld weiter steigen werden. Dies liegt insbesondere an den verschärften energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude durch das Gebäudeenergiegesetz, die deutlich höhere Zuführungen zur Erhaltungsrücklage erforderlich machen, um zukünftige Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch von Heizungsanlagen oder die Dämmung von Fassaden finanzieren zu können. Zudem führen steigende Lohnkosten für Handwerker und Dienstleister sowie höhere Versicherungsprämien zu einer allgemeinen Verteuerung der Bewirtschaftungskosten. Eigentümer sollten daher den Wirtschaftsplan stets kritisch prüfen und sicherstellen, dass die Erhaltungsrücklage ausreichend dotiert ist, um plötzliche und finanziell belastende Sonderumlagen für notwendige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller besitzt im Jahr 2026 eine Eigentumswohnung mit 80 Quadratmetern Wohnfläche in einem Mehrfamilienhaus. Laut dem aktuellen Wirtschaftsplan der Hausverwaltung beträgt das monatliche Hausgeld insgesamt 320 Euro. Davon entfallen 200 Euro auf umlagefähige Betriebskosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die er an seinen Mieter weitergeben kann. Die restlichen 120 Euro setzen sich aus 40 Euro für die Hausverwaltung und 80 Euro als Zuführung zur Erhaltungsrücklage zusammen. Diese 120 Euro muss Herr Müller als Eigentümer jeden Monat selbst tragen und mindern seine tatsächliche Rendite aus den Mieteinnahmen.

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Häufige Fragen

Kann ich das Hausgeld als Eigentümer vollständig von der Steuer absetzen?+

Nein, das Hausgeld ist nicht in voller Höhe steuerlich absetzbar. Vermieter können die umlagefähigen Betriebskosten sowie die Verwaltungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist jedoch erst dann steuerlich relevant, wenn das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude ausgegeben wird. Selbstnutzer können lediglich haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten anteilig absetzen.

Was passiert, wenn ein Eigentümer sein monatliches Hausgeld nicht bezahlt?+

Wenn ein Eigentümer mit der Zahlung des Hausgeldes in Verzug gerät, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die offenen Forderungen gerichtlich geltend machen. Bei erheblichen Rückständen, die mehr als drei Prozent des Einheitswertes der Wohnung betragen, kann die Gemeinschaft im äußersten Fall sogar die Entziehung des Wohnungseigentums verlangen und eine Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wege leiten, um die Schulden zu begleichen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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