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GlossarSteuernAktualisiert:

Grundsteuer

Kommunale Steuer auf Grundbesitz, neu berechnet seit 2025.

Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauung sowie auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung bildet das Grundsteuergesetz (GrStG) in Verbindung mit dem Bewertungsgesetz (BewG). Seit der umfassenden Reform, die ab dem Jahr 2025 in Kraft getreten ist, wird die Steuer im Jahr 2026 nach den neuen, verfassungskonformen Bewertungsgrundlagen berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die jahrzehntelang genutzten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weshalb nun der sogenannte Grundsteuerwert maßgeblich ist. Dieser Wert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert. Im Bundesmodell, das in vielen Bundesländern Anwendung findet, beträgt diese Messzahl für bebaute Wohngrundstücke im Jahr 2026 regulär 0,31 Promille. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist der Grundsteuermessbetrag. Auf diesen Betrag wendet die jeweilige Stadt oder Gemeinde ihren individuell festgelegten Hebesatz an. Dieser Hebesatz variiert in Deutschland extrem stark und kann je nach Finanzbedarf der Kommune von unter 200 Prozent bis weit über 800 Prozent reichen.

Im praktischen Alltag betrifft diese Abgabe jeden Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland, völlig unabhängig davon, ob es sich um ein unbebautes Grundstück, ein klassisches Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Auch Mieter sind von der Steuerlast indirekt, aber spürbar betroffen. Vermieter sind gesetzlich berechtigt, die Steuer über die jährliche Nebenkostenabrechnung als umlagefähige Betriebskosten vollständig an die Mieter weiterzugeben. Typische Situationen, in denen die Steuer besonders relevant wird, sind der Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Hierbei wird der neue Eigentümer in der Regel ab dem ersten Januar des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Die Zahlung der Steuer erfolgt meist in vier vierteljährlichen Raten, die zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig werden. Wer seine finanzielle Belastung durch Immobilienbesitz oder Miete genau kalkulieren möchte, muss diese laufenden Kosten stets im Blick behalten. Der Grundsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Rechner auf rechn24.de zeigt detailliert, wie sich unterschiedliche kommunale Hebesätze auf die tatsächliche jährliche Steuerlast auswirken.

Mit Blick auf das Jahr 2027 wird erwartet, dass viele Kommunen ihre Hebesätze erneut überprüfen und anpassen werden. Obwohl die Reform ursprünglich aufkommensneutral gestaltet sein sollte, haben einige Städte und Gemeinden ihre Sätze für die Jahre 2025 und 2026 zunächst gesenkt, um extreme Belastungen zu vermeiden. Aufgrund der oft angespannten finanziellen Lage vieler kommunaler Haushalte ist jedoch ab 2027 mit einer schrittweisen Erhöhung der Hebesätze in zahlreichen Regionen zu rechnen. Eigentümer und Mieter sollten daher die lokalen Haushaltsbeschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte Ende 2026 aufmerksam verfolgen. Zudem plant der Gesetzgeber, die Bewertungsverfahren in den kommenden Jahren weiter zu digitalisieren, um die Feststellung und Aktualisierung der Grundsteuerwerte ab 2027 noch effizienter und transparenter zu gestalten.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen. Das Finanzamt hat für das Jahr 2026 einen neuen Grundsteuerwert von 300.000 Euro festgestellt. Da das Bundesmodell gilt, wird dieser Wert mit der Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille multipliziert. Daraus ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag von 93 Euro. Die Gemeinde, in der die Familie lebt, hat für 2026 einen Hebesatz von 500 Prozent festgelegt. Um die endgültige Steuerlast zu berechnen, wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Die Familie Müller muss somit im Jahr 2026 eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 465 Euro an die Gemeinde zahlen.

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Häufige Fragen

Muss ich als Mieter die Grundsteuer für meine Wohnung bezahlen?+

Ja, als Mieter zahlen Sie die Steuer indirekt. Der Vermieter ist zwar der eigentliche Steuerschuldner gegenüber der Gemeinde, er darf die Kosten jedoch in voller Höhe als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die jährliche Nebenkostenabrechnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, was bei den meisten Standardmietverträgen der Fall ist.

Wann und wie oft muss die Grundsteuer an die Gemeinde überwiesen werden?+

Die Steuer wird in der Regel in vier gleichen Raten über das Jahr verteilt gezahlt. Die gesetzlichen Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag beim zuständigen Kassenamt der Gemeinde kann die Steuer auch als Jahresbetrag beglichen werden. In diesem Fall ist die gesamte Summe einmalig am 1. Juli des jeweiligen Jahres fällig.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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