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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Härteleistung (Zahnersatz)

Doppelter Festzuschuss für Geringverdiener bis 1.461 €/Monat Bruttoeinkommen.

Härteleistung (Zahnersatz) ist eine gesetzliche Regelung im deutschen Gesundheitssystem, die sicherstellt, dass auch Versicherte mit geringem Einkommen eine medizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erhalten. Geregelt ist dieser Anspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, konkret in Paragraf 55 SGB V. Normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, der sich durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75 Prozent erhöhen kann. Fällt ein Versicherter jedoch unter die sogenannte Härtefallregelung, verdoppelt die Krankenkasse(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) den regulären Festzuschuss auf 100 Prozent der Regelversorgung. Dadurch ist die Basisversorgung mit Zahnersatz für diese Personengruppe faktisch kostenfrei, sofern keine teureren Zusatzleistungen wie Implantate oder spezielle Verblendungen gewählt werden.

Für das Jahr 2026 liegt die monatliche Bruttoeinnahmegrenze für Alleinstehende bei exakt 1.461 Euro. Lebt der Versicherte mit einem Angehörigen zusammen, erhöht sich dieser Grenzwert um einen festgelegten Betrag, und für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen steigt die Grenze weiter an. Zu den relevanten Einnahmen zählen dabei nicht nur das klassische Gehalt aus einer Beschäftigung, sondern auch gesetzliche Renten, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Wer diese strenge Grenze knapp überschreitet, geht jedoch nicht völlig leer aus. In solchen Fällen greift die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Bei dieser Regelung berechnet die Krankenkasse einen individuellen, erhöhten Zuschuss, der exakt zwischen dem regulären Festzuschuss und dem doppelten Satz liegt. Dadurch wird vermieden, dass eine geringfügige Überschreitung der Einkommensgrenze zu einer massiven finanziellen Belastung führt.

Im praktischen Alltag betrifft die Härteleistung vor allem Rentner mit kleinen Bezügen, Auszubildende, Studierende sowie Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Für diese Gruppen stellt ein neuer Zahnersatz oft eine unüberwindbare finanzielle Hürde dar. Wenn der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt, muss der Patient diesen vor Beginn der Behandlung bei seiner Krankenkasse einreichen und parallel den Antrag auf Gewährung der Härteleistung stellen. Die Kasse prüft dann die Einkommensverhältnisse. Um zu prüfen, wie sich das eigene Einkommen zusammensetzt und ob man unter die Grenze fällt, kann der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24 eine erste Orientierung bieten. So lässt sich das relevante Bruttoeinkommen besser einschätzen und die finanzielle Planung für den Zahnersatz verlässlicher gestalten.

Mit Blick auf das Jahr 2027 ist fest zu erwarten, dass die Einkommensgrenzen für die Härteleistung analog zur allgemeinen Lohnentwicklung und der jährlichen Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung weiter steigen werden. Geplant ab 2027 sind zudem vereinfachte digitale Antragsverfahren im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, die den bürokratischen Aufwand für Patienten, Krankenkassen und Zahnarztpraxen spürbar reduzieren sollen. Bis diese Systeme flächendeckend etabliert sind, bleibt der rechtzeitige schriftliche Antrag vor Behandlungsbeginn der absolut wichtigste Schritt, um sich effektiv vor unerwartet hohen Eigenanteilen beim Zahnersatz zu schützen und die finanzielle Stabilität zu wahren.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller ist alleinstehender Rentner und benötigt im Jahr 2026 eine neue Zahnkrone. Die Kosten für die Regelversorgung belaufen sich laut Heil- und Kostenplan auf 350 Euro. Der normale Festzuschuss der Krankenkasse ohne Bonusheft läge bei 60 Prozent, also 210 Euro. Da Herr Müller eine monatliche Bruttorente von 1.350 Euro bezieht, liegt er unter der aktuellen Einkommensgrenze von 1.461 Euro. Er stellt den Antrag auf Härteleistung bei seiner Krankenkasse. Diese bewilligt den doppelten Festzuschuss von 100 Prozent. Somit übernimmt die Kasse die vollen 350 Euro für die Regelversorgung, und Herr Müller muss keinen Eigenanteil zahlen.

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Häufige Fragen

Gilt die Härteleistung auch für teure Implantate oder nur für einfache Kronen?+

Die Härteleistung bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Regelversorgung. Wenn Sie sich für eine teurere Versorgung wie ein Implantat entscheiden, erhalten Sie dennoch den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung. Die darüber hinausgehenden Mehrkosten für das Implantat und das zahnärztliche Honorar müssen Sie jedoch komplett selbst tragen.

Muss ich die Härteleistung vor oder nach der Zahnbehandlung beantragen?+

Der Antrag auf Härteleistung muss zwingend vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung gestellt werden. Sie reichen dazu den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan zusammen mit dem ausgefüllten Härtefallantrag und den Einkommensnachweisen bei Ihrer Krankenkasse ein. Nachträgliche Anträge nach bereits erfolgter Behandlung werden von den Kassen in der Regel abgelehnt.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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