Das Grundsicherungsgeld ist die Nachfolgeleistung des Bürgergelds. Die Regelsätze bleiben zunächst unverändert (Alleinstehende: 563 €/Monat). Verschärfungen betreffen vor allem Sanktionen bei Pflichtverletzungen (bis 30 % Kürzung), die kürzere Karenzzeit für Vermögensprüfung und Wohnung sowie eine engere Definition der Erwerbsfähigkeit.
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Grundsicherungsgeld
Das Grundsicherungsgeld ist die Nachfolgeleistung des Bürgergelds und gilt offiziell ab 1. Juli 2026.