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GlossarSteuernAktualisiert:

Grundfreibetrag 2026

Steuerfreier Anteil des zu versteuernden Einkommens; 2026 liegt er bei 12.348 €.

Grundfreibetrag 2026 ist der Teil des Einkommens, der in Deutschland komplett steuerfrei bleibt, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum abzusichern. Gesetzlich verankert ist dieser wichtige Freibetrag im Einkommensteuergesetz, genauer in § 32a EStG. Für das Steuerjahr 2026 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei exakt 12.348 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag automatisch auf 24.696 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese festgelegten Grenzen übersteigt, fällt auf den darüber liegenden Betrag Einkommensteuer an. Der Eingangssteuersatz beginnt dann bei 14 Prozent und steigt mit zunehmendem Einkommen progressiv an. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Personen mit sehr geringem Einkommen nicht durch Steuern belastet werden und somit genug Geld für den grundlegenden Lebensunterhalt zur Verfügung haben.

Im praktischen Alltag betrifft der Grundfreibetrag jeden Steuerpflichtigen in Deutschland, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer, Selbstständig(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)e, Rentner oder Auszubildende handelt. Besonders für Auszubildende, Studierende mit Nebenjobs oder Menschen in Teilzeitbeschäftigung ist diese Grenze von enormer Bedeutung. Wer im Jahr 2026 insgesamt weniger als 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Sollte der Arbeitgeber dennoch monatlich Lohnsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) einbehalten haben, weil das Gehalt in einzelnen Monaten höher ausfiel oder Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld geflossen sind, kann man sich diese über die jährliche Steuererklärung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) vollständig vom Finanzamt zurückholen. Auch für Rentner ist der Freibetrag extrem wichtig, da durch die jährlichen Rentenanpassungen immer mehr Senioren mit ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil über diese Grenze rutschen und somit steuerpflichtig werden. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt sehr anschaulich, wie sich der Grundfreibetrag auf das monatliche Nettoeinkommen auswirkt und ab welchem Bruttogehalt tatsächlich Steuern abgeführt werden müssen.

Mit Blick auf die Zukunft wird der Grundfreibetrag regelmäßig an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung sowie an die Inflation angepasst. Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Anhebung geplant, um die sogenannte kalte Progression abzumildern und die gestiegenen Lebenshaltungskosten der Bürger auszugleichen. Erste Prognosen gehen davon aus, dass der Betrag ab Januar 2027 auf über 12.600 Euro steigen könnte. Diese kontinuierlichen Anpassungen sind ein zentrales Instrument der Steuerpolitik, um eine faire Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Steuerpflichtige sollten daher jedes Jahr prüfen, wie sich die neuen Werte auf ihre persönliche Steuerlast auswirken und ob sie gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben sollten, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine ledige Arbeitnehmerin arbeitet in Teilzeit und erzielt im Jahr 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von genau 15.000 Euro. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 liegt bei 12.348 Euro. Das bedeutet, dass die ersten 12.348 Euro ihres Einkommens komplett steuerfrei bleiben. Nur der Differenzbetrag von 2.652 Euro unterliegt der Einkommensteuer. Auf diese 2.652 Euro wird der Eingangssteuersatz angewendet, was zu einer sehr geringen Steuerlast führt. Hätte sie exakt 12.348 Euro oder weniger verdient, läge ihre Einkommensteuer bei null Euro.

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Häufige Fragen

Muss ich als Rentner den Grundfreibetrag beachten?+

Ja, der Grundfreibetrag gilt auch für Rentner. Wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente zusammen mit anderen Einkünften im Jahr 2026 den Betrag von 12.348 Euro für Ledige übersteigt, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Liegen Ihre gesamten Einkünfte darunter, fallen keine Steuern an und Sie müssen in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben.

Muss ich den Grundfreibetrag beim Finanzamt extra beantragen?+

Nein, Sie müssen keinen Antrag stellen. Der Grundfreibetrag wird bei Arbeitnehmern automatisch vom Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Auch das Finanzamt wendet diesen Freibetrag bei der jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch an. Sie profitieren also ohne eigenes Zutun von dieser steuerfreien Basis, die Ihr Existenzminimum absichert.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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