Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum: Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 € pro Person (Verheiratete: 24.192 €). Erst Einkommen darüber unterliegt der Einkommensteuer mit dem Eingangssteuersatz von 14 %.
Mit der geplanten Steuerreform 2027 soll der Grundfreibetrag auf 13.096 € steigen (+1.000 €). Das bedeutet für Steuerpflichtige eine Entlastung von rund 140 € (Eingangssteuersatz) bis 450 € (Spitzensteuersatz) pro Jahr – allein durch diese Maßnahme.