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GlossarSteuernAktualisiert:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist das steuerfrei gestellte Existenzminimum – 2026 sind es 12.096 € pro Person.

Der Grundfreibetrag sichert das steuerliche Existenzminimum: Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 € pro Person (Verheiratete: 24.192 €). Erst Einkommen darüber unterliegt der Einkommensteuer mit dem Eingangssteuersatz von 14 %.

Mit der geplanten Steuerreform 2027 soll der Grundfreibetrag auf 13.096 € steigen (+1.000 €). Das bedeutet für Steuerpflichtige eine Entlastung von rund 140 € (Eingangssteuersatz) bis 450 € (Spitzensteuersatz) pro Jahr – allein durch diese Maßnahme.

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Quelle: § 32a EStG

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