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GlossarFinanzenAktualisiert:

Forward-Darlehen

Anschlussfinanzierung, deren Zins heute fixiert wird, aber erst später ausgezahlt.

Forward-Darlehen ist eine spezielle Form der Anschlussfinanzierung im Bereich der Immobilienkredite, bei der sich Kreditnehmer die aktuellen Zinskonditionen für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt sichern. Rechtlich handelt es sich um einen regulären Verbraucherdarlehensvertrag gemäß § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der jedoch eine aufgeschobene Auszahlung beinhaltet. Die Vorlaufzeit, also die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und der tatsächlichen Auszahlung beziehungsweise der Ablösung des alten Kredits, kann typischerweise zwischen zwölf Monaten und bis zu fünf Jahren betragen. Für diese Zinssicherheit verlangen die Banken einen sogenannten Forward-Aufschlag, der im Jahr 2026 durchschnittlich zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten pro Monat der Vorlaufzeit liegt. Wenn das allgemeine Zinsniveau für Baufinanzierungen im Jahr 2026 beispielsweise bei 3,8 Prozent liegt, kann ein Forward-Darlehen mit drei Jahren Vorlaufzeit einen Zinssatz von etwa 4,5 Prozent aufweisen. Diese Konditionen werden im Darlehensvertrag verbindlich festgeschrieben und bieten dem Verbraucher eine absolute Planungssicherheit für die Zukunft.

Im praktischen Alltag ist diese Finanzierungsform besonders für Immobilienbesitzer relevant, deren Zinsbindung in absehbarer Zeit ausläuft und die sich vor einem möglichen Zinsanstieg schützen möchten. Der Abschluss bietet eine enorme Erleichterung, da die zukünftige monatliche Rate bereits heute feststeht und das Haushaltsbudget entsprechend geplant werden kann. Allerdings birgt das Modell auch finanzielle Risiken. Sollten die Marktzinsen bis zum Auszahlungszeitpunkt unerwartet sinken, ist der Kreditnehmer dennoch an den vereinbarten, dann möglicherweise höheren Zinssatz gebunden. Ein Widerruf ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nicht mehr ohne Weiteres möglich. Eine Nichtabnahme des Darlehens führt in der Regel zu einer hohen Nichtabnahmeentschädigung, die der Vorfälligkeitsentschädigung ähnelt und oft mehrere tausend Euro betragen kann. Der Baufinanzierungs-Rechner von rechn24 hilft dabei, die potenziellen Kosten und den Nutzen eines solchen Aufschlags im Vergleich zu einer regulären Anschlussfinanzierung detailliert abzuwägen und die individuelle Ersparnis zu berechnen.

Mit Blick auf die erwarteten geldpolitischen Entwicklungen und die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank für das Jahr 2027 bleibt das Forward-Darlehen ein wichtiges Instrument der Risikominimierung. Experten gehen davon aus, dass die Zinsvolatilität auch im kommenden Jahr hoch bleiben wird, weshalb viele Haushalte bereits heute ihre Anschlussfinanzierungen für 2027 und 2028 strukturieren. Geplante regulatorische Anpassungen im Bereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie könnten ab 2027 zudem die Bonitätsanforderungen weiter verschärfen, was eine frühzeitige Sicherung der Konditionen noch attraktiver macht. Es ist äußerst wichtig, die Angebote verschiedener Kreditinstitute genau zu vergleichen, da die Aufschläge je nach Bank und Markterwartung stark variieren können. Zudem sollten Kreditnehmer stets prüfen, ob Sondertilgungen im bestehenden Vertrag möglich sind, um die Restschuld vor der Umschuldung noch weiter zu reduzieren und somit den Bedarf an der neuen Finanzierung zu senken.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Familie Müller hat eine Restschuld von 150.000 Euro, deren Zinsbindung im Oktober 2028 ausläuft. Im Mai 2026 entscheiden sie sich für ein Forward-Darlehen mit 29 Monaten Vorlaufzeit. Der aktuelle Marktzins liegt bei 3,6 Prozent. Die Bank berechnet einen Forward-Aufschlag von 0,02 Prozentpunkten pro Monat, was insgesamt 0,58 Prozentpunkte ausmacht. Der gesicherte Zinssatz für die Anschlussfinanzierung beträgt somit 4,18 Prozent. Familie Müller weiß nun exakt, dass ihre monatliche Rate ab Ende 2028 auf Basis dieses Zinssatzes berechnet wird, unabhängig davon, ob die Marktzinsen bis dahin auf über 5 Prozent steigen.

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Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss eines Forward-Darlehens?+

Der optimale Zeitpunkt hängt von der individuellen Zinserwartung ab. Generell lohnt sich der Abschluss, wenn Sie von steigenden Zinsen in der Zukunft ausgehen und Ihre aktuelle Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher ist jedoch der Zinsaufschlag der Bank. Eine genaue Marktbeobachtung ist daher unerlässlich.

Kann ich von einem Forward-Darlehen zurücktreten, wenn die Zinsen fallen?+

Ein kostenfreier Rücktritt ist nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht mehr möglich. Wenn Sie das Darlehen später nicht abnehmen, weil die Marktzinsen gesunken sind, fordert die Bank eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Diese Gebühr ist oft sehr hoch und entspricht dem entgangenen Gewinn der Bank, ähnlich einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Quelle: Verbraucherzentrale

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