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GlossarRenteAktualisiert:

Flexi-Rente

Kombination aus Teilrente + Hinzuverdienst flexibel zwischen 63 und 67 Jahren.

Flexi-Rente ist ein gesetzliches Modell in Deutschland, das den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Verankert im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), erlaubt die Flexirente Versicherten, ab dem 63. Lebensjahr eine vorgezogene Altersrente als Teilrente zu beziehen und gleichzeitig unbegrenzt hinenzuzuverdienen. Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten im Jahr 2023, der auch 2026 unverändert fortgilt, können Rentner ihr Einkommen aus Rente und Gehalt flexibel kombinieren, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dies bietet eine hohe finanzielle Flexibilität und fördert den längeren Verbleib von Fachkräften im Arbeitsmarkt. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann durch freiwillige Beitragszahlungen aus dem Hinzuverdienst seine spätere reguläre Altersrente weiter steigern. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Jahr 2026 bei 18,6 Prozent.

Im praktischen Kontext richtet sich die Flexirente vor allem an Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit im Alter reduzieren möchten, ohne auf den gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen. Typische Situationen umfassen Personen, die mit 63 oder 64 Jahren in eine 50-Prozent-Teilzeitstelle wechseln und die Einkommenseinbußen durch eine Teilrente von beispielsweise 50 Prozent ausgleichen. Auch für Selbstständige bietet das Modell attraktive Gestaltungsspielräume. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze können arbeitende Rentner weiterhin Rentenpunkte sammeln und so ihre monatlichen Bezüge jährlich zum 1. Juli erhöhen. Der Rentenwert, der 2026 voraussichtlich bei rund 40,50 Euro pro Entgeltpunkt liegt, verdeutlicht den finanziellen Vorteil zusätzlicher Beitragsjahre. Um die individuellen Auswirkungen auf das Nettoeinkommen zu ermitteln, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de präzise, wie sich Rente und Gehalt steuerlich auswirken.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen verbunden ist. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze bezogen wird, mindert sich der Rentenanspruch um 0,3 Prozent. Diese Abschläge bleiben dauerhaft bestehen, auch wenn später die Regelaltersgrenze erreicht wird. Dennoch kann sich die Kombination aus Teilrente und Gehalt finanziell lohnen, da die fortlaufenden Beitragszahlungen aus der Beschäftigung den Rentenanspruch kontinuierlich erhöhen. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen die Abschläge für neu erworbene Rentenpunkte vollständig. Dies macht die Flexirente zu einem äußerst dynamischen Instrument der Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), das sich an die persönlichen Bedürfnisse anpasst.

Mit Blick auf die kommenden Jahre bleibt die Flexirente ein zentraler Baustein der Alterssicherung. Geplant ab 2027 sind weitere Vereinfachungen im Antragsverfahren sowie mögliche Anpassungen bei den Freibeträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR). Wer die Flexirente nutzt, muss beachten, dass das zusätzliche Einkommen steuerpflichtig ist. Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts; für Neurentner des Jahres 2026 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent. Daher ist eine vorausschauende Planung unerlässlich, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Die Flexirente erweist sich somit als effektives Instrument, um den demografischen Wandel abzufedern und individuelle Lebensentwürfe im Alter finanziell abzusichern.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller (64 Jahre) bezieht 2026 eine vorgezogene Altersrente als Teilrente in Höhe von 800 Euro brutto monatlich. Gleichzeitig arbeitet er in Teilzeit und erzielt ein Bruttogehalt von 1.500 Euro. Da die Hinzuverdienstgrenze entfallen ist, wird seine Rente nicht gekürzt. Er zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung aus seinem Gehalt. Dadurch erwirbt er zusätzliche Rentenpunkte, die seine spätere reguläre Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze um etwa 15 Euro monatlich erhöhen. Insgesamt steht ihm ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.300 Euro zur Verfügung, was ihm einen fließenden und finanziell sicheren Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

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Häufige Fragen

Kann ich bei der Flexirente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?+

Ja, seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ihre Rente wird nicht mehr gekürzt, unabhängig davon, wie hoch Ihr zusätzliches Gehalt ausfällt. Dies gilt auch im Jahr 2026 unverändert weiter. Beachten Sie jedoch, dass das gesamte Einkommen aus Rente und Gehalt der Einkommensteuer unterliegt und entsprechende Abgaben fällig werden.

Muss ich als arbeitender Rentner weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?+

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie bei einer Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig und zahlen reguläre Rentenbeiträge. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie können jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Dadurch zahlen Sie weiterhin eigene Beiträge, die Ihre monatliche Rente im Folgejahr jeweils zum 1. Juli dauerhaft erhöhen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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