Freistellungsauftrag ist eine amtliche Anweisung eines Bankkunden an sein Kreditinstitut, anfallende Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zu einer bestimmten Höhe von der automatischen Abführung der Abgeltungsteuer zu befreien. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Einkommensteuergesetz, insbesondere in § 20 EStG in Verbindung mit dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Für das Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag unverändert bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Ohne einen solchen Auftrag behält die Bank pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt diese direkt an das zuständige Finanzamt ab. Durch die rechtzeitige Einrichtung können Sparer und Anleger ihre Rendite somit spürbar optimieren und sich den Umweg über die jährliche Steuererklärung ersparen.
Im praktischen Alltag betrifft dieses Thema nahezu jeden Bürger, der ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto, ein Aktiendepot oder einen Bausparvertrag(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) besitzt. Sobald diese Anlagen Erträge abwerfen, greift der Fiskus zu. Es ist daher ratsam, die zur Verfügung stehende Summe von 1.000 Euro strategisch auf verschiedene Banken aufzuteilen, falls man Konten bei mehreren Instituten unterhält. Dabei darf die Gesamtsumme aller erteilten Aufträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, da die Finanzämter dies über das Bundeszentralamt für Steuern streng kontrollieren. Werden zu hohe Freistellungen erteilt, drohen Nachzahlungen und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren. Der Zinsrechner auf rechn24.de zeigt sehr anschaulich, wie sich der Steuerabzug auf den Zinseszins-Effekt auswirkt und warum die volle Ausschöpfung des Pauschbetrags so wichtig für den langfristigen Vermögensaufbau(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) ist. Ein gut geplanter Einsatz der Freibeträge ist ein essenzieller Baustein der privaten Finanzplanung.
Mit Blick auf die kommenden Jahre wird in der Finanzpolitik immer wieder über eine Dynamisierung oder Anpassung des Sparer-Pauschbetrags diskutiert. Geplant ab 2027 ist eine mögliche Koppelung an die Inflationsrate, um Kleinanleger besser vor dem realen Wertverlust ihrer Ersparnisse zu schützen. Konkrete Gesetzesentwürfe stehen jedoch noch aus, weshalb Anleger vorerst mit den geltenden Grenzen von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro kalkulieren müssen. Wichtig bleibt zudem, dass ein einmal erteilter Auftrag in der Regel unbefristet gültig ist, aber jederzeit zum Jahresende geändert oder widerrufen werden kann. Wer seine Bankverbindung wechselt oder Depots zusammenlegt, sollte seine Freistellungen umgehend anpassen, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden. Eine regelmäßige Überprüfung der verteilten Beträge, idealerweise im letzten Quartal des Jahres, stellt sicher, dass keine wertvollen Steuerfreibeträge ungenutzt verfallen.