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GlossarFinanzenAktualisiert:

Festgeld

Sparkonto mit fester Laufzeit und festem Zins, während der Laufzeit nicht verfügbar.

Festgeld ist eine Form der Geldanlage, bei der ein bestimmter Geldbetrag für eine fest vereinbarte Laufzeit zu einem festen Zinssatz bei einem Kreditinstitut angelegt wird. Die rechtliche Grundlage für diese Art von Termineinlagen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den Regelungen zum Darlehensvertrag nach § 488 BGB, da der Kunde der Bank das Geld befristet überlässt. Im Jahr 2026 bewegen sich die Zinssätze für Festgeldanlagen je nach Laufzeit und Anbieter typischerweise zwischen 2,5 und 3,8 Prozent pro Jahr. Ein zentraler Aspekt dieser Anlageform ist die gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungsgesetz, die Beträge bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank im Falle einer Bankpleite schützt. Viele deutsche Banken bieten darüber hinaus eine freiwillige Einlagensicherung an, die auch deutlich höhere Beträge absichert, was besonders für vermögende Privatkunden von großer Bedeutung ist.

In der Praxis eignet sich diese Anlageform besonders für Sparer, die einen Teil ihres Vermögens sicher und planbar anlegen möchten, ohne täglichen Zugriff auf das Geld zu benötigen. Typische Situationen sind die Zwischenparkung von Kapital für einen späteren Immobilienkauf, die Vorbereitung auf den Ruhestand oder die sichere Anlage eines Erbes. Da das Geld während der vereinbarten Laufzeit, die meist zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegt, nicht verfügbar ist, müssen Anleger sicherstellen, dass sie in diesem Zeitraum nicht auf die Mittel angewiesen sind. Eine vorzeitige Kündigung ist gesetzlich nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer drohenden Insolvenz des Anlegers oder beim Tod des Kontoinhabers. Die Zinserträge aus der Anlage unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Zinsrechner auf rechn24 hilft dabei, die genauen Erträge nach Steuern unter Berücksichtigung des persönlichen Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete präzise zu ermitteln.

Mit Blick auf das Jahr 2027 wird auf europäischer Ebene über eine Reform der Einlagensicherung diskutiert, die ab Juli 2027 zu einer noch schnelleren Auszahlung im Entschädigungsfall führen soll. Zudem gibt es politische Bestrebungen, den Sparer-Pauschbetrag ab 2027 moderat an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen, was die Steuerlast auf Zinserträge für Kleinanleger weiter senken könnte. Bis dahin bleibt die Anlage eine der wichtigsten Säulen für den risikoarmen Teil der privaten Vermögensbildung. Sie bietet den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Aktien oder Investmentfonds keinen Kursschwankungen an den Finanzmärkten unterliegt. Am Ende der Laufzeit steht der ursprünglich eingezahlte Anlagebetrag nebst den garantierten Zinsen verlässlich zur Verfügung, was eine exakte finanzielle Planung ermöglicht.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller legt im Januar 2026 einen Betrag von 20.000 Euro als Festgeld bei seiner Hausbank an. Er entscheidet sich für eine Laufzeit von drei Jahren zu einem festen Zinssatz von 3,0 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und mitverzinst. Nach Ablauf der drei Jahre im Januar 2029 erhält er insgesamt 21.854,54 Euro zurück. Sein Zinsgewinn beträgt somit 1.854,54 Euro. Da er seinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr durch einen Freistellungsauftrag optimal nutzt, fallen auf diese Erträge keine Steuern an.

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Häufige Fragen

Kann ich mein Festgeld vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen?+

Eine vorzeitige Kündigung ist im Regelfall nicht möglich, da die feste Laufzeit vertraglich bindend ist. Nur in gesetzlich definierten Härtefällen, wie etwa bei drohender Insolvenz oder dem Tod des Kontoinhabers, können Banken aus Kulanz oder rechtlicher Verpflichtung einer vorzeitigen Auflösung zustimmen. Dabei fallen jedoch oft Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Wie sicher ist mein angelegtes Geld bei einer Bankpleite im Jahr 2026?+

Ihr Geld ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank europaweit geschützt. Viele deutsche Kreditinstitute sind zusätzlich Mitglied in freiwilligen Sicherungsfonds, wodurch oft auch Millionenbeträge abgesichert sind. Es ist wichtig, vor der Anlage die genaue Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank zu prüfen.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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