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GlossarRenteAktualisiert:

Erwerbsminderungsrente

Auch bekannt als: EM-Rente

Rente bei dauerhaft reduzierter Arbeitsfähigkeit (volle EM <3h, teilweise EM 3–6h tägl. Arbeitsmarkt).

Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Leistung der Rentenversicherung, die Menschen finanziell absichert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die rechtliche Grundlage findet sich im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere in § 43 SGB VI. Unterschieden wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2026 gelten für die Zurechnungszeit, die bei der Berechnung der Rente eine wichtige Rolle spielt, neue Werte. Die Zurechnungszeit wird für Neurentner im Jahr 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und 4 Monaten verlängert. Dies bedeutet, dass Betroffene so gestellt werden, als hätten sie bis zu diesem Alter mit ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen weitergearbeitet. Der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt 2026 bei etwa 1.050 Euro monatlich, was die Bedeutung einer zusätzlichen privaten Vorsorge unterstreicht.

Im praktischen Kontext betrifft die Erwerbsminderungsrente Arbeitnehmer, die durch schwere Krankheiten, Unfälle oder psychische Leiden aus dem Berufsleben gerissen werden. Häufige Ursachen sind heutzutage psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Für die Betroffenen bedeutet der Eintritt der Erwerbsminderung oft einen drastischen Einschnitt in die Lebensqualität und die finanzielle Stabilität. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen strenge medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Zudem gilt der Grundsatz Reha vor Rente, weshalb die Rentenversicherung zunächst prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Wer neben der Rente noch etwas hinzuverdienen möchte, muss die strengen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Für das Jahr 2026 liegt die dynamische Hinzuverdienstgrenze bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei 18.558,75 Euro jährlich. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de hilft dabei, die steuerlichen Abzüge von solchen Hinzuverdiensten präzise zu kalkulieren und böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Mit Blick auf die Zukunft sind weitere Anpassungen geplant. Ab 2027 wird die Zurechnungszeit schrittweise weiter angehoben, bis sie im Jahr 2031 das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht. Für Neurentner ab 2027 bedeutet dies eine Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 5 Monate, was zu einer leichten Erhöhung der individuellen Rentenansprüche führt. Zudem wird erwartet, dass die Hinzuverdienstgrenzen entsprechend der Lohnentwicklung weiter dynamisiert werden. Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen und ihre Ansprüche prüfen, da das Antragsverfahren oft langwierig ist und medizinische Gutachten erfordert.

Praxis-Beispiel

Volle EM-Rente entspricht der Altersrente, die der Versicherte bis Alter 65 erreicht hätte (Zurechnungszeit). Bei Renteneintritt vor 65 Abschläge bis 10,8 % möglich.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich bei einer vollen Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026 hinzuverdienen?+

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie im Jahr 2026 bis zu 18.558,75 Euro brutto jährlich hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wichtig ist jedoch, dass Sie die zeitliche Grenze von weniger als drei Stunden täglicher Arbeitszeit strikt einhalten. Arbeiten Sie regelmäßig drei Stunden oder mehr, riskieren Sie den kompletten Verlust Ihres Rentenanspruchs, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Erwerbsminderungsrente erfüllen?+

Sie müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen. Medizinisch darf Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter sechs Stunden täglich gesunken sein. Versicherungsrechtlich müssen Sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Verwandte Begriffe

Quelle: §§ 43, 240 SGB VI

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