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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Basistarif PKV

Gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit GKV-ähnlichem Leistungsumfang und Beitragsdeckel auf GKV-Höchstsatz.

Basistarif PKV ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif in der privaten Krankenversicherung, dessen Leistungen in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Die rechtliche Grundlage findet sich im Versicherungsaufsichtsgesetz, insbesondere in § 152 VAG, sowie in den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Für das Jahr 2026 liegt dieser Höchstbeitrag bei rund 843,53 Euro monatlich, zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und der Pflegepflichtversicherung, was zu einer Gesamtbelastung von knapp über 1.000 Euro führen kann. Dieser Tarif wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass alle privat Versicherten einen bezahlbaren Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung haben, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen. Bei finanzieller Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII halbiert sich der Beitrag, und bei weiterhin bestehender Hilfebedürftigkeit übernimmt der Träger der Grundsicherung den restlichen Betrag.

Im praktischen Alltag betrifft der Basistarif vor allem Personen, die sich die regulären Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung im Alter nicht mehr leisten können oder die aufgrund von Vorerkrankungen keinen Zugang zu regulären Tarifen finden. Auch für Personen ohne Versicherungsschutz, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, stellt der Basistarif eine wichtige Auffanglösung dar. Typische Situationen umfassen den Wechsel von Selbstständigen in den Ruhestand, wenn die Einkünfte sinken, die PKV(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Beiträge jedoch altersbedingt steigen. Der Wechsel in den Basistarif beim eigenen Versicherer ist unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit möglich, insbesondere für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Für ältere Verträge gelten besondere Wechselrechte, etwa ab dem 55. Lebensjahr oder bei Bezug einer Rente. Wer seine genaue finanzielle Belastung ermitteln möchte, kann den Brutto-Netto-Rechner auf rechn24 nutzen, um die Auswirkungen der Krankenversicherungsbeiträge auf das verfügbare Einkommen zu simulieren. Zusätzlich ist zu beachten, dass Ärzte bei der Behandlung von Patienten im Basistarif an bestimmte Gebührensätze gebunden sind. Sie dürfen in der Regel nur den 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, was gelegentlich zu Schwierigkeiten bei der Terminvergabe führen kann. Dennoch besteht eine gesetzliche Behandlungspflicht für Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Mit Blick auf die Zukunft und geplante Anpassungen ab 2027 wird erwartet, dass die Beitragsbemessungsgrenze weiter steigt, was auch den Höchstbeitrag im Basistarif entsprechend anheben wird. Ab Januar 2027 könnten zudem neue digitale Gesundheitsanwendungen verpflichtend in den Leistungskatalog des Basistarifs aufgenommen werden, um die Gleichstellung mit der gesetzlichen Krankenversicherung weiter zu stärken. Versicherte sollten daher regelmäßig prüfen, ob der Basistarif für ihre individuelle Situation die beste Wahl bleibt oder ob ein Wechsel in den Standardtarif, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziell vorteilhafter sein könnte.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller ist 62 Jahre alt, selbstständig und privat versichert. Sein regulärer PKV-Beitrag ist auf 1.200 Euro monatlich gestiegen, was er sich aufgrund gesunkener Einnahmen nicht mehr leisten kann. Er wechselt 2026 in den Basistarif seiner Versicherung. Der Beitrag wird auf den GKV-Höchstsatz von rund 843 Euro plus Pflegeversicherung gedeckelt. Da Herr Müller nachweislich hilfebedürftig im Sinne des SGB II wird, halbiert sich dieser Beitrag auf etwa 421 Euro. Das Jobcenter übernimmt diesen reduzierten Betrag vollständig, sodass Herr Müller weiterhin krankenversichert bleibt, ohne finanzielle Überlastung zu erleiden.

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Häufige Fragen

Kann ich jederzeit aus meinem normalen PKV-Tarif in den Basistarif wechseln?+

Ein Wechsel in den Basistarif beim aktuellen Versicherer ist für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, jederzeit möglich. Bei älteren Verträgen ist der Wechsel an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie das Erreichen des 55. Lebensjahres, den Bezug einer gesetzlichen Rente oder den Nachweis der finanziellen Hilfebedürftigkeit.

Muss mich jeder Arzt behandeln, wenn ich im Basistarif versichert bin?+

Ja, alle Ärzte und Zahnärzte, die eine Kassenzulassung haben, sind gesetzlich verpflichtet, Patienten im Basistarif zu behandeln. Die Abrechnung erfolgt zu reduzierten Steigerungssätzen der Gebührenordnung. Reine Privatärzte ohne Kassenzulassung müssen Sie jedoch nicht zu diesen Konditionen behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen akuten medizinischen Notfall.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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