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GlossarFinanzenAktualisiert:

Basiszins der Bundesbank

Referenzzins, der jährlich von der Bundesbank veröffentlicht wird.

Basiszins der Bundesbank ist der maßgebliche Referenzzinssatz im deutschen Zivilrecht, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen und anderen gesetzlichen Zinsansprüchen dient. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht diesen Wert halbjährlich, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres. Der Zinssatz orientiert sich an den jüngsten Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) für Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Für das erste Halbjahr 2026 liegt der Basiszinssatz bei 3,12 Prozent. Dieser Wert ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Wirtschaft, da er direkt die Höhe der Zinsen bestimmt, die säumige Schuldner bei Zahlungsverzug an ihre Gläubiger leisten müssen. Die regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass die gesetzlichen Verzugszinsen stets das aktuelle Marktniveau widerspiegeln und Gläubiger angemessen für den Zinsverlust entschädigt werden.

Im praktischen Alltag betrifft der Basiszinssatz sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in vielfältigen und oft unerwarteten Situationen. Wenn ein Verbraucher eine fällige Rechnung nicht fristgerecht begleicht und in Verzug gerät, darf der Gläubiger gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ausschließlich Unternehmen beteiligt sind, also im reinen B2B-Bereich, liegt der gesetzliche Aufschlag sogar bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dies bedeutet für das erste Halbjahr 2026 einen effektiven Verzugszinssatz von 8,12 Prozent für Verbraucher und 12,12 Prozent für gewerbliche Schuldner. Auch im Mietrecht, bei Schadensersatzforderungen oder im Arbeitsrecht bei verspäteten Lohnzahlungen kommt dieser Referenzwert regelmäßig zur Anwendung. Wer genau wissen möchte, wie hoch die finanzielle Belastung bei einer verspäteten Zahlung ausfällt, kann den Verzugszinsen-Rechner auf rechn24 nutzen, um die exakten Beträge tagesgenau und rechtssicher zu ermitteln.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die geldpolitischen Maßnahmen der europäischen Währungshüter wird erwartet, dass der Basiszinssatz im weiteren Verlauf des Jahres 2026 leichten Schwankungen unterliegen könnte. Ab Juli 2026 rechnen viele Finanzexperten mit einer möglichen Anpassung auf 2,88 Prozent, sofern die allgemeine Inflation weiter sinkt und die Notenbanken ihre Leitzinsen entsprechend nach unten korrigieren. Für das Jahr 2027 gehen aktuelle Prognosen von einer weiteren Stabilisierung des Zinsniveaus auf einem moderaten Level aus. Es ist daher für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen wichtig, die halbjährlichen Veröffentlichungen der Bundesbank aufmerksam im Auge zu behalten. Nur so lassen sich Zinsforderungen korrekt berechnen, ungerechtfertigte Forderungen abwehren und unnötige finanzielle Nachteile im Geschäftsverkehr oder im privaten Bereich effektiv vermeiden.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller betreibt eine kleine Handwerksfirma und hat einem Geschäftskunden im Februar 2026 eine Rechnung über 5000 Euro gestellt. Der Kunde zahlt nicht und gerät für genau 60 Tage in Verzug. Da es sich um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen handelt, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 3,12 Prozent, also insgesamt 12,12 Prozent. Für die Berechnung der Zinsen wird der Jahreszinssatz auf die 60 Verzugstage heruntergebrochen. Herr Müller kann somit für diesen Zeitraum Verzugszinsen in Höhe von rund 99,62 Euro von seinem Kunden einfordern.

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Häufige Fragen

Wann genau ändert sich der Basiszinssatz der Bundesbank im Jahr?+

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zweimal im Jahr turnusmäßig angepasst. Die neuen Werte treten jeweils am 1. Januar und am 1. Juli in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt kurz vor diesen Stichtagen im Bundesanzeiger. Diese festen Termine sorgen für Planungssicherheit bei der Berechnung von Verzugszinsen im ersten und zweiten Halbjahr.

Gilt der Basiszinssatz auch für Steuernachzahlungen beim Finanzamt?+

Nein, für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen gilt der Basiszinssatz der Bundesbank in der Regel nicht direkt. Die Abgabenordnung sieht hierfür eigene, gesetzlich festgelegte Zinssätze vor. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden die Steuerzinsen zwar angepasst, sie orientieren sich aber an einem festen Satz von 0,15 Prozent pro Monat, was 1,8 Prozent im Jahr entspricht, unabhängig vom aktuellen Basiszinssatz.

Quelle: Deutsche Bundesbank

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