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GlossarSozialleistungenAktualisiert:

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Berechtigung zum Bezug einer geförderten Sozialwohnung; einkommens- und haushaltsgrößenabhängig.

Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, die den Mieter dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, umgangssprachlich Sozialwohnung genannt, zu beziehen. Die rechtliche Grundlage für den WBS bildet das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), insbesondere § 27 WoFG. Der Schein wird von den zuständigen kommunalen Behörden, meist dem Wohnungsamt, auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel für ein Jahr gültig. Um einen WBS zu erhalten, darf das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts bestimmte gesetzliche Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Im Jahr 2026 liegt die bundesweite Basis-Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei 18.000 Euro netto jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt bei 27.000 Euro, zuzüglich 6.000 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um weitere 2.000 Euro. Da die Bundesländer jedoch eigene, oft deutlich höhere Grenzen festlegen können, variieren die tatsächlichen Beträge regional stark. So gelten in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt häufig erweiterte Grenzen, um auch mittleren Einkommensgruppen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.

Im praktischen Alltag betrifft der Wohnberechtigungsschein vor allem Geringverdiener, Auszubildende, Studierende, Rentner sowie Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Wer eine geförderte Wohnung anmieten möchte, muss dem Vermieter den gültigen WBS vor der Vertragsunterzeichnung vorlegen. Die Wohnungsgröße ist dabei an die Haushaltsgröße gekoppelt: Einer Einzelperson stehen in der Regel bis zu 50 Quadratmeter zu, für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu. Typische Situationen umfassen den Auszug von jungen Erwachsenen in die erste eigene Wohnung oder den Umzug von Familien, die aufgrund von Nachwuchs mehr Platz benötigen, aber die hohen Mieten auf dem freien Markt nicht aufbringen können. Um zu prüfen, ob das eigene Einkommen für einen WBS infrage kommt, kann es hilfreich sein, das genaue Nettoeinkommen zu kennen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt präzise, wie viel vom Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, was eine erste Orientierung für die Antragsstellung bietet.

Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein weiter an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Geplant ab 2027 ist eine bundesweite Dynamisierung der Basisgrenzen, um der Inflation entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass der Kreis der Berechtigten nicht durch kalte Progression schrumpft. Zudem sollen digitale Antragsverfahren flächendeckend eingeführt werden, um die Bearbeitungszeiten bei den Ämtern zu verkürzen und den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu erleichtern.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem fünfjährigen Kind lebt in Nordrhein-Westfalen und beantragt im Jahr 2026 einen Wohnberechtigungsschein. Ihr jährliches Bruttoeinkommen beträgt 35.000 Euro. Nach Abzug der pauschalen Freibeträge für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung sowie des speziellen Freibetrags für Alleinerziehende ergibt sich ein anrechenbares Nettoeinkommen von rund 22.000 Euro. Die maßgebliche Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt inklusive Kinderzuschlag liegt in ihrem Bundesland bei 29.000 Euro. Da ihr anrechenbares Einkommen deutlich unter dieser Grenze liegt, erhält sie den WBS und ist berechtigt, eine geförderte Sozialwohnung mit einer Größe von bis zu 65 Quadratmetern zu beziehen.

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Häufige Fragen

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig und kann er verlängert werden?+

Ein Wohnberechtigungsschein ist ab dem Ausstellungsdatum grundsätzlich für genau ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine entsprechende geförderte Wohnung bezogen werden. Eine einfache Verlängerung des abgelaufenen Scheins ist nicht möglich. Wer nach Ablauf des Jahres noch keine passende Wohnung gefunden hat, muss einen komplett neuen Antrag beim zuständigen Wohnungsamt stellen, wobei die Einkommensverhältnisse erneut geprüft werden.

Darf ich mit einem WBS in ein anderes Bundesland ziehen?+

Nein, ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Da die Bundesländer unterschiedliche Einkommensgrenzen und Förderrichtlinien haben, wird der Schein nicht bundesweit anerkannt. Wer in ein anderes Bundesland umziehen möchte und dort eine Sozialwohnung sucht, muss am neuen Wohnort einen neuen WBS beantragen. Einige Kommunen bieten jedoch Ausnahmeregelungen für Pendler an.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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