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GlossarSozialleistungenAktualisiert:

Wohngeld Plus

Reformiertes Wohngeld seit 2023 – mit Klima- und Heizkosten-Komponente.

Wohngeld Plus ist ein staatlicher Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) oder Grundsicherung im Alter beziehen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Wohngeldgesetz (WoGG). Mit der großen Reform im Jahr 2023 wurde das Wohngeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) deutlich ausgeweitet und um eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente ergänzt. Im Jahr 2026 beträgt der durchschnittliche Wohngeldanspruch rund 380 Euro pro Monat, abhängig von der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren Gesamteinkommen und der regionalen Mietstufe der jeweiligen Gemeinde. Die Heizkostenkomponente entlastet gezielt bei steigenden Energiepreisen und wird als Pauschale auf die zuschussfähige Miete aufgeschlagen. Die Klimakomponente federt energetische Sanierungen im Gebäudebestand ab, indem sie höhere Mieten nach Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Für die Berechnung des Anspruchs werden zudem Freibeträge für Kinder und schwerbehinderte Menschen berücksichtigt, die im Jahr 2026 nochmals leicht angepasst wurden, um der anhaltenden Inflation entgegenzuwirken.

Im praktischen Alltag betrifft das Wohngeld Plus vor allem Rentner mit kleinen Renten, Alleinerziehende, Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen und Familien im Niedriglohnsektor. Wer mit seinem Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, hat sehr oft Anspruch auf diese wichtige Leistung. Ein typischer Fall ist eine alleinerziehende Mutter in einer Großstadt mit Mietstufe V, die in Teilzeit arbeitet und deren Einkommen gerade so für den Lebensunterhalt reicht. Ohne das Wohngeld Plus würde ein unverhältnismäßig großer Teil ihres Nettoeinkommens für die warme Miete aufgewendet werden müssen. Auch Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können von der Regelung profitieren, sie erhalten die Leistung dann als sogenannten Lastenzuschuss zur Deckung der Finanzierungs- und Instandhaltungskosten. Die Beantragung erfolgt bei der örtlichen Wohngeldbehörde, wobei die Bearbeitungszeiten je nach Kommune stark variieren können. Um vorab unkompliziert zu prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser voraussichtlich ausfallen könnte, bietet sich der Wohngeldrechner auf rechn24 an. Dieser berücksichtigt die aktuellen Parameter für 2026 und gibt eine verlässliche erste Einschätzung für den eigenen Haushalt.

Mit Blick auf die Zukunft sind bereits weitere gesetzliche Anpassungen geplant. Ab Januar 2027 soll das Wohngeld Plus erneut dynamisiert werden, um die allgemeine Preisentwicklung und die steigenden Kaltmieten widerzuspiegeln. Geplant ab 2027 ist zudem eine flächendeckende und stärkere Digitalisierung des Antragsverfahrens in allen Bundesländern, sodass erforderliche Nachweise einfacher online eingereicht und Bescheide deutlich schneller erteilt werden können. Auch die steigende CO2-Bepreisung, die 2027 in den neuen europäischen Emissionshandel für Gebäude übergeht, wird voraussichtlich zu einer erneuten Überprüfung und eventuellen Anhebung der Heizkostenkomponente führen, um einkommensschwache Haushalte vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen. Bis dahin bleibt das Wohngeld Plus ein absolut zentrales Instrument der sozialen Sicherung in Deutschland, das angemessenes Wohnen für viele Menschen bezahlbar hält.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine vierköpfige Familie lebt in München, was der Mietstufe VII entspricht. Die Eltern erzielen ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von 2.400 Euro. Die Bruttokaltmiete für ihre Wohnung beträgt 1.200 Euro. Da sie keine weiteren Sozialleistungen beziehen, stellen sie einen Antrag auf Wohngeld Plus. Durch die Berücksichtigung der Heizkostenkomponente und der hohen Mietstufe ergibt sich für das Jahr 2026 ein monatlicher Wohngeldanspruch von rund 450 Euro. Dieser Betrag wird direkt als Mietzuschuss auf ihr Konto überwiesen, wodurch die tatsächliche finanzielle Belastung durch die Wohnkosten für die Familie deutlich auf 750 Euro sinkt.

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Häufige Fragen

Darf ich Wohngeld Plus beantragen, wenn ich bereits Bürgergeld beziehe?+

Nein, der gleichzeitige Bezug von Wohngeld Plus und Bürgergeld ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Bürgergeld beinhaltet bereits die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wenn Ihr Einkommen jedoch ausreicht, um zusammen mit dem Wohngeld Ihren Lebensunterhalt zu decken, können Sie vom Bürgergeld in das Wohngeld wechseln, was oft vorteilhafter ist.

Wird mein Vermögen bei der Beantragung von Wohngeld Plus im Jahr 2026 geprüft?+

Ja, bei der Beantragung wird das vorhandene Vermögen geprüft, allerdings gelten relativ großzügige Freibeträge. Für den ersten Haushaltsangehörigen liegt die Grenze bei 60.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt kommen jeweils 30.000 Euro hinzu. Erst wenn Ihr verwertbares Vermögen diese Summen übersteigt, wird der Antrag auf Wohngeld in der Regel abgelehnt.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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