Versorgungsausgleich bei Scheidung ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehegatten. Geregelt ist dies im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ziel ist es, beide Partner im Hinblick auf die Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) gleichzustellen, da oft ein Partner wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat. Im Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 40,58 Euro. Beim Versorgungsausgleich werden alle in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung und privaten Rentenversicherungen hälftig geteilt. Das Familiengericht holt dazu von allen Versorgungsträgern Auskünfte ein und entscheidet von Amts wegen über die Aufteilung. Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz, wonach jeder Ehegatte die Hälfte des Wertes der vom anderen Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Anrechte erhält. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
In der Praxis betrifft der Versorgungsausgleich fast jedes Scheidungsverfahren in Deutschland, es sei denn, die Ehe dauerte weniger als drei Jahre oder die Partner haben den Ausgleich in einem notariellen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen. Für den Alltag bedeutet dies, dass der ausgleichspflichtige Partner, der während der Ehe höhere Rentenansprüche erworben hat, einen Teil seiner Anwartschaften an den ausgleichsberechtigten Partner abgeben muss. Dies führt zu einer dauerhaften Kürzung der eigenen späteren Rente, während der andere Partner eine Aufstockung seines Rentenkontos erfährt. Typische Situationen entstehen, wenn ein Ehegatte in Vollzeit gearbeitet hat, während der andere in Teilzeit tätig war oder sich der Kindererziehung gewidmet hat. Oftmals sind sich die Betroffenen der massiven finanziellen Einschnitte im Alter nicht bewusst. Um die finanziellen Auswirkungen auf die spätere Rente besser einschätzen zu können, hilft der Rentenrechner(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) auf rechn24.de, der die zu erwartenden Altersbezüge nach Abzug des Versorgungsausgleichs transparent darstellt. So können frühzeitig Maßnahmen zur Schließung der entstandenen Rentenlücke ergriffen werden.
Mit Blick auf die Zukunft sind für das Jahr 2027 weitere Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geplant, die sich auch auf den Versorgungsausgleich auswirken werden. Insbesondere die geplante Reform der Hinterbliebenenversorgung und die Einführung eines neuen Rentenpakets könnten die Berechnungsgrundlagen für die zu teilenden Anwartschaften verändern. Ab 2027 soll zudem die Digitalisierung des Datenaustauschs zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern weiter vorangetrieben werden, was die Verfahrensdauer bei Scheidungen deutlich verkürzen dürfte. Bis dahin bleibt die genaue Ermittlung der Ehezeitanteile ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Prüfung aller Versicherungsverläufe erfordert. Es ist daher ratsam, die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig durchzuführen, um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden.