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GlossarRenteAktualisiert:

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Hälftige Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften zwischen Ex-Partnern.

Versorgungsausgleich bei Scheidung ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehegatten. Geregelt ist dies im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ziel ist es, beide Partner im Hinblick auf die Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) gleichzustellen, da oft ein Partner wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat. Im Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 40,58 Euro. Beim Versorgungsausgleich werden alle in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung und privaten Rentenversicherungen hälftig geteilt. Das Familiengericht holt dazu von allen Versorgungsträgern Auskünfte ein und entscheidet von Amts wegen über die Aufteilung. Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz, wonach jeder Ehegatte die Hälfte des Wertes der vom anderen Ehegatten in der Ehezeit erworbenen Anrechte erhält. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

In der Praxis betrifft der Versorgungsausgleich fast jedes Scheidungsverfahren in Deutschland, es sei denn, die Ehe dauerte weniger als drei Jahre oder die Partner haben den Ausgleich in einem notariellen Ehevertrag wirksam ausgeschlossen. Für den Alltag bedeutet dies, dass der ausgleichspflichtige Partner, der während der Ehe höhere Rentenansprüche erworben hat, einen Teil seiner Anwartschaften an den ausgleichsberechtigten Partner abgeben muss. Dies führt zu einer dauerhaften Kürzung der eigenen späteren Rente, während der andere Partner eine Aufstockung seines Rentenkontos erfährt. Typische Situationen entstehen, wenn ein Ehegatte in Vollzeit gearbeitet hat, während der andere in Teilzeit tätig war oder sich der Kindererziehung gewidmet hat. Oftmals sind sich die Betroffenen der massiven finanziellen Einschnitte im Alter nicht bewusst. Um die finanziellen Auswirkungen auf die spätere Rente besser einschätzen zu können, hilft der Rentenrechner(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) auf rechn24.de, der die zu erwartenden Altersbezüge nach Abzug des Versorgungsausgleichs transparent darstellt. So können frühzeitig Maßnahmen zur Schließung der entstandenen Rentenlücke ergriffen werden.

Mit Blick auf die Zukunft sind für das Jahr 2027 weitere Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geplant, die sich auch auf den Versorgungsausgleich auswirken werden. Insbesondere die geplante Reform der Hinterbliebenenversorgung und die Einführung eines neuen Rentenpakets könnten die Berechnungsgrundlagen für die zu teilenden Anwartschaften verändern. Ab 2027 soll zudem die Digitalisierung des Datenaustauschs zwischen den Familiengerichten und den Rentenversicherungsträgern weiter vorangetrieben werden, was die Verfahrensdauer bei Scheidungen deutlich verkürzen dürfte. Bis dahin bleibt die genaue Ermittlung der Ehezeitanteile ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Prüfung aller Versicherungsverläufe erfordert. Es ist daher ratsam, die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig durchzuführen, um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr und Frau Müller lassen sich 2026 scheiden. Die Ehezeit betrug genau 10 Jahre. In dieser Zeit hat Herr Müller 12 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, was bei einem Rentenwert von 40,58 Euro einem monatlichen Rentenanspruch von 486,96 Euro entspricht. Frau Müller hat in der gleichen Zeit wegen Kindererziehung und Teilzeitarbeit nur 4 Entgeltpunkte erworben, was 162,32 Euro entspricht. Beim Versorgungsausgleich werden die Differenzen hälftig geteilt. Herr Müller muss 4 Entgeltpunkte an Frau Müller abgeben. Nach dem Ausgleich haben beide für die Ehezeit jeweils 8 Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto, was einem Rentenanspruch von jeweils 324,64 Euro entspricht.

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Häufige Fragen

Kann der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ausgeschlossen werden?+

Ja, die Ehegatten können den Versorgungsausgleich durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ganz oder teilweise ausschließen. Das Familiengericht prüft jedoch, ob der Ausschluss einer Inhaltskontrolle standhält und keinen der Partner unangemessen benachteiligt. Bei einer kurzen Ehedauer von unter drei Jahren findet der Ausgleich ohnehin nur auf ausdrücklichen Antrag statt.

Wie lange dauert das Verfahren zum Versorgungsausgleich?+

Das Verfahren nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch, da das Familiengericht Auskünfte von allen beteiligten Renten- und Versorgungsträgern einholen muss. Die Dauer hängt stark davon ab, wie schnell die Träger antworten und ob die Rentenkonten der Ehegatten bereits vollständig geklärt sind. Eine frühzeitige Kontenklärung beschleunigt den Prozess erheblich.

Verwandte Begriffe

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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