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GlossarRenteAktualisiert:

Rürup-Höchstbeitrag 2026

Steuerlich absetzbar bis 29.344 € (Single) bzw. 58.688 € (gemeinsam veranlagte Ehepaare) jährlich.

Rürup-Höchstbeitrag 2026 ist der maximale Betrag, den Steuerpflichtige im Rahmen der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, steuerlich als Sonderausgaben geltend machen können. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in Paragraph 10 des Einkommensteuergesetzes, kurz EStG. Für das Jahr 2026 liegt dieser Höchstbetrag bei exakt 29.344 Euro für Alleinstehende. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Wert auf 58.688 Euro. Diese Beträge sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass Einzahlungen bis zu dieser Grenze das zu versteuernde Einkommen in voller Höhe mindern. Die Koppelung des Höchstbeitrags an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung sorgt dafür, dass dieser Wert jährlich angepasst wird und somit die Inflation sowie die allgemeine Lohnentwicklung angemessen berücksichtigt.

Im praktischen Kontext ist der Rürup-Höchstbeitrag besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener von enormer Bedeutung. Da diese Personengruppen oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder durch hohe Einkommen eine erhebliche Steuerlast tragen, bietet die Basisrente eine der wenigen Möglichkeiten, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig die aktuelle Steuerlast signifikant zu senken. Wenn ein Selbstständiger beispielsweise am Ende des Jahres feststellt, dass sein Gewinn deutlich höher ausfällt als ursprünglich erwartet, kann er durch eine gezielte Einmalzahlung in seinen Rürup-Vertrag die Steuerlast für das laufende Jahr effektiv optimieren. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt dabei sehr anschaulich, wie sich solche Sonderausgaben auf das letztendlich verfügbare Einkommen auswirken und welche Steuerersparnis konkret erzielt wird. Auch für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen kann die Basisrente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen. Hierbei ist jedoch zwingend zu beachten, dass die bereits geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil, auf den maximalen Höchstbetrag angerechnet werden. Dadurch verringert sich der verbleibende Spielraum für steuerlich geförderte Einzahlungen in die Rürup-Rente entsprechend.

Mit Blick auf die Zukunft ist festzuhalten, dass der Höchstbeitrag auch in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Geplant ab 2027 ist eine erneute Anpassung an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung, was voraussichtlich zu einem Höchstbetrag von über 30.000 Euro für Singles führen wird. Diese kontinuierliche Dynamisierung stellt sicher, dass die steuerliche Förderung der Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) dauerhaft attraktiv bleibt und stets an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt ist. Steuerpflichtige sollten daher jährlich sorgfältig prüfen, ob sie ihre Einzahlungen anpassen möchten, um den maximalen steuerlichen Effekt zu erzielen und ihre Altersvorsorge optimal aufzustellen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine ledige freiberufliche Architektin hat im Jahr 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro. Sie zahlt monatlich 1.000 Euro in ihren Rürup-Vertrag ein, was einer Jahressumme von 12.000 Euro entspricht. Da dieser Betrag deutlich unter dem Rürup-Höchstbeitrag 2026 von 29.344 Euro liegt, kann sie die vollen 12.000 Euro als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen. Dies mindert ihr zu versteuerndes Einkommen auf 78.000 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent führt diese Einzahlung zu einer direkten Steuerersparnis von rund 5.040 Euro im Jahr 2026.

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Häufige Fragen

Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Rürup-Höchstbeitrag angerechnet?+

Ja, bei Arbeitnehmern werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Rürup-Höchstbeitrag angerechnet. Dies umfasst sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den steuerfreien Arbeitgeberanteil. Nur die Differenz zwischen diesen Beiträgen und dem maximalen Höchstbetrag von 29.344 Euro für Singles im Jahr 2026 kann zusätzlich steuerwirksam in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden.

Kann ich ungenutzte Höchstbeträge aus dem Vorjahr in das aktuelle Jahr übertragen?+

Nein, eine Übertragung von ungenutzten Höchstbeträgen in das Folgejahr ist steuerrechtlich nicht möglich. Der Rürup-Höchstbeitrag gilt immer nur für das jeweilige Kalenderjahr. Wenn Sie den Betrag von 29.344 Euro im Jahr 2026 nicht vollständig ausschöpfen, verfällt der restliche Spielraum für die steuerliche Absetzbarkeit unwiderruflich am Jahresende.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesfinanzministerium

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