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GlossarRenteAktualisiert:

Riester-Zulagen

Staatliche Förderung in der Riester-Rente: 175 € Grundzulage, 300 € pro Kind.

Riester-Zulagen sind staatliche Förderungen zur privaten Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) in Deutschland, die im Einkommensteuergesetz (§ 79 ff. EStG) geregelt sind. Ziel dieser Zulagen ist es, den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente zu unterstützen, um die sinkende gesetzliche Rente auszugleichen. Für das Jahr 2026 beträgt die jährliche Grundzulage 175 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich gewährt der Staat eine Kinderzulage. Diese beläuft sich auf 300 Euro jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, liegt die Zulage bei 185 Euro. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sparer einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Der maximale geförderte Betrag, bestehend aus Eigenbeitrag und Zulagen, ist auf 2100 Euro pro Jahr gedeckelt. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Im praktischen Alltag betrifft die Riester-Förderung vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte Selbstständige. Besonders Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener profitieren überproportional von den Zulagen, da ihr eigener finanzieller Aufwand im Verhältnis zur staatlichen Förderung gering ausfällt. Ein typischer Fall ist eine Familie mit zwei kleinen Kindern, bei der ein Elternteil in Teilzeit arbeitet. Hier können die staatlichen Zulagen den Großteil der Sparleistung ausmachen. Der Renten-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich diese Zulagen langfristig auf die zu erwartende Zusatzrente auswirken und ob sich der Abschluss eines entsprechenden Vertrages in der individuellen Lebenssituation lohnt. Wichtig ist, dass die Zulagen jedes Jahr rechtzeitig beantragt werden müssen, idealerweise über einen Dauerzulagenantrag beim Anbieter, um keine Fördergelder zu verschenken.

Mit Blick auf die Zukunft wird intensiv über eine Reform der privaten Altersvorsorge diskutiert. Geplant ab 2027 ist eine stärkere Flexibilisierung der Anlageprodukte, möglicherweise durch die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots, das höhere Renditechancen am Kapitalmarkt bieten soll. Dabei sollen die bestehenden Riester-Zulagen in ein neues, einfacheres Fördersystem überführt werden, um die Attraktivität der privaten Vorsorge wieder zu steigern. Bis dahin gelten jedoch die aktuellen Regelungen und Beträge für 2026 unverändert weiter. Sparer sollten daher ihre bestehenden Verträge regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass sie die maximalen Zulagen ausschöpfen. Wer die staatliche Förderung optimal nutzt, kann eine wichtige Säule für den eigenen Ruhestand aufbauen und die Rentenlücke effektiv verkleinern. Die genaue Berechnung des Eigenbeitrags bleibt dabei der wichtigste Schritt für jeden Sparer.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, geboren 2015 und 2018, hat im Vorjahr ein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 30000 Euro erzielt. Um die volle Förderung für 2026 zu erhalten, muss sie vier Prozent ihres Einkommens investieren, was 1200 Euro entspricht. Von diesem Betrag werden die staatlichen Zulagen abgezogen. Sie erhält 175 Euro Grundzulage sowie zweimal 300 Euro Kinderzulage, insgesamt also 775 Euro vom Staat. Ihr eigener Mindesteigenbeitrag sinkt dadurch auf lediglich 425 Euro im Jahr. Mit diesem vergleichsweise geringen eigenen Aufwand fließen jährlich volle 1200 Euro in ihren Riester-Vertrag.

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Häufige Fragen

Muss ich die Riester-Zulagen jedes Jahr neu beantragen?+

Grundsätzlich müssen die Zulagen jährlich beim Anbieter beantragt werden. Um diesen Aufwand zu vermeiden, können Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Damit bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, die staatliche Förderung jedes Jahr automatisch für Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen anzufordern. Sie müssen dann nur noch Änderungen Ihrer Lebenssituation, wie etwa Einkommenssprünge oder die Geburt eines Kindes, zeitnah mitteilen.

Was passiert mit den Zulagen, wenn ich meinen Riester-Vertrag vorzeitig kündige?+

Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag vor dem regulären Renteneintritt kündigen und sich das Kapital auszahlen lassen, spricht man von einer schädlichen Verwendung. In diesem Fall müssen Sie alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die gewährten Steuervorteile vollständig an das Finanzamt zurückzahlen. Es wird daher meist empfohlen, den Vertrag bei finanziellen Engpässen lediglich beitragsfrei zu stellen, anstatt ihn komplett aufzulösen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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