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Mindestlohn 2026

Gesetzlicher Mindestlohn beträgt 2026 in Deutschland 13,90 € pro Stunde.

Mindestlohn 2026 ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten pro geleisteter Arbeitsstunde mindestens zahlen müssen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG), welches sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für ihre Leistung erhalten und vor Lohndumping geschützt werden. Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Anpassung basiert auf den Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission, die regelmäßig die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Tariflöhne prüft und entsprechende Erhöhungen vorschlägt, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren in einigen Branchen spezifische Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Niveau liegen und durch allgemeinverbindliche Tarifverträge geregelt sind.

In der Praxis betrifft der Mindestlohn 2026 Millionen von Arbeitnehmern, insbesondere in Branchen mit traditionell niedrigerem Lohnniveau wie der Gastronomie, dem Einzelhandel, der Gebäudereinigung oder der Logistik. Er gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind. Auch Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Lohnuntergrenze, sofern das Praktikum freiwillig ist, länger als drei Monate dauert und nicht als Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Ausgenommen vom gesetzlichen Mindestlohn sind hingegen Auszubildende, für die eine eigene Mindestausbildungsvergütung gilt, sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Für Arbeitgeber bedeutet die Einhaltung des Mindestlohns eine strikte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit genau erfassen, um bei Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nachweisen zu können, dass die gesetzlichen Vorgaben lückenlos erfüllt werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden.

Wer genau wissen möchte, wie sich der Stundenlohn von 13,90 Euro am Ende des Monats auf dem Konto auswirkt, kann dies leicht berechnen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt detailliert, welche Abzüge für Steuern und Sozialabgaben anfallen und wie viel vom erarbeiteten Lohn tatsächlich zur freien Verfügung bleibt. Gerade für Minijobber ist die Erhöhung des Mindestlohns besonders relevant, da sich durch den höheren Stundenlohn die maximal erlaubte monatliche Arbeitszeit verringert, sofern die gesetzliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen nicht überschritten werden soll. Arbeitnehmer sollten daher ihre Arbeitsverträge und Stundenzettel genau prüfen.

Mit Blick auf die Zukunft wird bereits über weitere Anpassungen diskutiert. Geplant ab 2027 ist eine erneute Überprüfung der Lohnuntergrenze durch die Mindestlohnkommission, wobei Experten aufgrund der anhaltenden Inflation und der allgemeinen Lohnentwicklung mit einer weiteren Anhebung auf über 14,50 Euro pro Stunde rechnen. Die genaue Höhe wird jedoch erst nach Abschluss der Beratungen im Sommer 2026 verbindlich festgelegt und anschließend von der Bundesregierung per Verordnung in Kraft gesetzt. Bis dahin bleibt der aktuelle Satz von 13,90 Euro das maßgebliche Minimum für die Entlohnung in Deutschland.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller arbeitet als Aushilfe in einem Supermarkt und ist auf Basis eines Minijobs angestellt. Im Jahr 2026 gilt für ihn der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 556 Euro im Monat. Um diese Grenze nicht zu überschreiten, darf Herr Müller maximal 40 Stunden im Monat arbeiten (556 Euro geteilt durch 13,90 Euro ergibt exakt 40 Stunden). Würde er mehr Stunden leisten, würde sein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig werden. Sein Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten genau dokumentieren, um die Einhaltung des Mindestlohns nachzuweisen.

Passende Rechner

Häufige Fragen

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs und Aushilfstätigkeiten?+

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026 gilt uneingeschränkt auch für Minijobber und Aushilfskräfte. Unabhängig vom Beschäftigungsumfang haben alle volljährigen Arbeitnehmer Anspruch auf diese Lohnuntergrenze. Wichtig ist jedoch, dass bei einem höheren Stundenlohn die monatliche Arbeitszeit entsprechend angepasst werden muss, um die geltende Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen nicht zu überschreiten.

Welche Ausnahmen gibt es beim gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2026?+

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende sowie Pflichtpraktikanten. Auch Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung keinen rechtlichen Anspruch auf den vollen Mindestlohn. Für Auszubildende gilt stattdessen eine spezielle Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird und separat im Berufsbildungsgesetz geregelt ist.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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