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GlossarSteuernAktualisiert:

Steuerklassen-Wahl bei Ehe

III/V optimal bei großem Gehaltsunterschied; IV/IV mit Faktor bei ähnlichem Einkommen.

Steuerklassen-Wahl bei Ehe ist ein zentrales Instrument im deutschen Einkommensteuerrecht, das verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften ermöglicht, den monatlichen Lohnsteuerabzug an ihre individuelle Einkommenssituation anzupassen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Einkommensteuergesetz, insbesondere in den Paragrafen 38b und 39e EStG. Durch die Wahl der passenden Steuerklassenkombination können Ehepaare ihr monatliches Nettoeinkommen optimieren, auch wenn die endgültige Steuerschuld am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Ehegattensplitting stets identisch bleibt. Im Jahr 2026 stehen Paaren grundsätzlich zwei Hauptkombinationen zur Verfügung: die Kombination IV/IV, wahlweise mit Faktorverfahren, sowie die Kombination III/V. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 bei 12.084 Euro pro Person, was bei Zusammenveranlagung einen gemeinsamen Freibetrag von 24.168 Euro bedeutet. Dieser Betrag bleibt beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuerfrei und sichert das Existenzminimum.

In der Praxis betrifft die Steuerklassen-Wahl bei Ehe Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Die klassische Kombination III/V wird häufig von Paaren gewählt, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, typischerweise wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt. Der Besserverdienende in Steuerklasse III profitiert dabei von den doppelten Grundfreibeträgen, während der andere Partner in Steuerklasse V ab dem ersten Euro relativ hoch besteuert wird. Dies führt oft zu Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), weshalb eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht. Die Kombination IV/IV richtet sich an Paare mit ähnlich hohem Einkommen. Besonders empfehlenswert ist hierbei das Faktorverfahren, welches die voraussichtliche Jahressteuerschuld sehr präzise auf die monatlichen Abzüge verteilt und somit größere Steuernachzahlungen vermeidet. Um die individuell beste Lösung zu finden, zeigt der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de detailliert auf, wie sich die verschiedenen Kombinationen auf das monatliche Haushaltsbudget auswirken und welche Variante die höchste monatliche Liquidität bietet.

Mit Blick auf die Zukunft gibt es wichtige gesetzliche Entwicklungen, die das System grundlegend verändern werden. Geplant ab 2027 ist eine umfassende Reform der Bundesregierung, bei der die Steuerklassenkombination III/V schrittweise abgeschafft und durch das obligatorische Faktorverfahren in der Steuerklasse IV ersetzt werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist es, die steuerliche Benachteiligung des geringer verdienenden Partners beim monatlichen Nettoentgelt zu beenden und stärkere Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu schaffen. Bis diese Änderung vollständig umgesetzt ist, bleibt die aktive Steuerklassen-Wahl bei Ehe jedoch ein wichtiges Werkzeug zur Liquiditätssteuerung im familiären Alltag. Ein Wechsel der Steuerklasse kann mehrmals im Jahr beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, was eine flexible Anpassung an neue Lebenssituationen wie Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit ermöglicht.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Anna und Thomas sind verheiratet und beide berufstätig. Im Jahr 2026 verdient Anna 4.500 Euro brutto im Monat, während Thomas in Teilzeit 1.500 Euro brutto verdient. Wählen sie die Kombination III/V, erhält Anna Steuerklasse III und hat ein hohes monatliches Netto von etwa 3.150 Euro, während Thomas in Steuerklasse V nur rund 950 Euro netto ausgezahlt bekommt. Zusammen haben sie monatlich 4.100 Euro zur Verfügung. Entscheiden sie sich stattdessen für die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren, wird die Steuerlast gerechter verteilt. Anna erhält dann etwa 2.850 Euro netto und Thomas 1.250 Euro netto. Das gemeinsame Haushaltsnetto bleibt mit 4.100 Euro identisch, jedoch vermeidet das Paar durch das Faktorverfahren eine hohe Steuernachzahlung am Jahresende.

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Häufige Fragen

Wie oft kann die Steuerklasse nach der Heirat gewechselt werden?+

Ehepaare können ihre Steuerklassenkombination seit einigen Jahren mehrfach im Kalenderjahr wechseln. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel muss elektronisch über das ELSTER-Portal oder per Formular beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Der Wechsel wird in der Regel im Folgemonat nach der Antragstellung wirksam und gilt dann für die kommenden Lohnabrechnungen.

Hat die Wahl der Steuerklasse Auswirkungen auf das Elterngeld?+

Ja, die Steuerklassen-Wahl bei Ehe beeinflusst die Höhe von Lohnersatzleistungen wie dem Elterngeld oder Arbeitslosengeld erheblich. Da diese Leistungen auf Basis des vorherigen Nettoeinkommens berechnet werden, führt eine günstigere Steuerklasse (wie Klasse III) zu einem höheren Netto und somit zu mehr Elterngeld. Ein Wechsel sollte jedoch frühzeitig, idealerweise sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes, erfolgen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesfinanzministerium

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