In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen (I–VI). Sie steuern, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehält. Klasse I gilt für Singles, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, Klasse III/V ist die klassische Verheiraten-Kombination (höheres Netto für den Hauptverdiener), Klasse IV ist der Splittingtarif für annähernd gleichverdienende Paare, Klasse VI wird für Zweit- und Nebenjobs verwendet.
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Kombination III/V ab 2030 schrittweise abgeschafft – an ihre Stelle tritt das Faktorverfahren (Klasse IV mit Faktor).