Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine staatliche Unterstützungsleistung in Deutschland, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten sowie eine angemessene schulische Ausstattung ermöglicht. Die gesetzliche Grundlage findet sich maßgeblich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 28 SGB II) für Bezieher von Bürgergeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) sowie im Bundeskindergeldgesetz (§ 6b BKGG) für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) erhalten. Auch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII haben einen rechtlichen Anspruch auf diese wichtigen Hilfen zur Existenzsicherung. Im Jahr 2026 beträgt der pauschale Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf insgesamt 195 Euro pro Schuljahr. Dieser Betrag wird in zwei Raten ausgezahlt: 130 Euro im August für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro im Februar für das zweite Schulhalbjahr. Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Hort oder Kindertagesstätte vollständig vom Staat übernommen. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht oder angeleitete Freizeitaktivitäten, steht ein monatliches Budget von 15 Euro zur Verfügung.
Im praktischen Alltag betrifft das Bildungs- und Teilhabepaket Millionen von Familien in ganz Deutschland. Typische Situationen umfassen die teure Anschaffung von Schulmaterialien zu Beginn des neuen Schuljahres, die Finanzierung von notwendigem Nachhilfeunterricht bei akuter Versetzungsgefahr oder die Übernahme der monatlichen Beiträge für den lokalen Fußballverein. Familien, die bereits Bürgergeld beziehen, müssen für die meisten dieser Leistungen keinen separaten Antrag mehr stellen, da diese automatisch mitbewilligt werden. Lediglich für die Lernförderung ist ein gesonderter Nachweis der jeweiligen Schule erforderlich, der den konkreten Förderbedarf bestätigt. Wer hingegen Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, muss die Leistungen des BuT bei der zuständigen kommunalen Stelle, oft dem Jobcenter oder dem Sozialamt, aktiv beantragen und entsprechende Nachweise vorlegen. Um zu prüfen, ob ein genereller Anspruch auf unterstützende Sozialleistungen besteht, kann der Bürgergeld-Rechner auf rechn24.de eine erste verlässliche Orientierung bieten.
Mit Blick auf die kommenden Jahre sind weitere strukturelle Anpassungen geplant. Ab Juli 2026 wird die Digitalisierung der Antragsprozesse bundesweit verpflichtend umgesetzt, sodass betroffene Familien ihre Nachweise bequem über ein zentrales Online-Portal einreichen können. Für das Jahr 2027 wird zudem eine Erhöhung des Schulbedarfspakets auf voraussichtlich 210 Euro intensiv diskutiert, um der allgemeinen Preisentwicklung bei Heften, Stiften und Taschenrechnern angemessen Rechnung zu tragen. Auch das monatliche Teilhabebudget könnte ab 2027 auf 20 Euro angehoben werden, um die gestiegenen Vereinsbeiträge besser abzufedern. Diese Maßnahmen sollen langfristig sicherstellen, dass kein Kind aufgrund finanzieller Engpässe der Eltern von wesentlichen Bildungs- und Freizeitangeboten ausgeschlossen wird und echte Chancengleichheit in der Gesellschaft gefördert wird.