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Aktualisiert: BEEG § 2, § 4, § 4d | Einkommensgrenze 175.000 €

Elterngeld Plus Rechner 2026Basiselterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus berechnen

Berechnen Sie Ihr Elterngeld kostenlos – mit aktueller Einkommensgrenze (175.000 €), Geschwisterbonus und Partnerschaftsbonus. Alle Angaben nach BEEG, Stand Juni 2026.

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1Ihre Angaben

3.500 €/Monat
0 €/Monat8.000 €/Monat
0 €/Monat
0 €/Monat2.770 €/Monat
12 Monate
1 Monate14 Monate
Basiselterngeld
1.693 €
pro Monat
Bezugsdauer
12 Monate
Gesamtauszahlung
20.316 €
Netto vor Geburt
2.605 €
Berechnetes Netto
Ersatzrate
65 %
des Nettoeinkommens
Basiselterngeld
1.693 €
max. 14 Monate
ElterngeldPlus
847 €
max. 28 Monate

Bei vollständiger Erwerbspause erhalten Sie das maximale Elterngeld. Überlegen Sie, ob ElterngeldPlus für eine längere Bezugsdauer sinnvoll ist.

Vergleich: Basis vs. ElterngeldPlus

Basiselterngeld (12 Monate)20.316 €
ElterngeldPlus (24 Monate)20.328 €
Gesamtauszahlung identisch bei 0 € Einkommen nach Geburt

Partnerschaftsbonus: So funktioniert er

Bedingung

Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche in denselben Lebensmonaten des Kindes.

Dauer

Mindestens 2, maximal 4 Monate pro Elternteil. Beide erhalten in dieser Zeit ElterngeldPlus.

Vorteil

Bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil – ohne Abzug von der regulären Bezugsdauer.

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Elterngeld-Tabelle 2026: Brutto → Elterngeld (Steuerklasse I)

Brutto/MonatNettoBasiselterngeldElterngeldPlus
1.500 €1.130 €757 €379 €
2.000 €1.527 €992 €496 €
2.500 €1.890 €1.228 €614 €
3.000 €2.219 €1.442 €721 €
3.500 €2.605 €1.693 €847 €
4.000 €2.897 €1.800 €900 €
5.000 €3.460 €1.800 €900 €

Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kein Einkommen nach Geburt. Alle Angaben sind Näherungswerte.

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Elterngeld 2026: Berechnung, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate erhalten können. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, der durch die Betreuung des Kindes entsteht. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Elterngeld beträgt zwischen 65 % und 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Beim Basiselterngeld erhalten Eltern bis zu 14 Monate lang volle Leistungen. Jeder Elternteil kann mindestens 2 Monate beanspruchen (Partnermonate). Beim ElterngeldPlus wird die Leistung halbiert, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate. ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten, da das Elterngeld nicht auf das Teilzeiteinkommen angerechnet wird.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat (bei Angestellten) bzw. der letzten 2 Steuerjahre (bei Selbstständigen). Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden nicht berücksichtigt. Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung abgezogen. Der Elterngeld-Satz beträgt 65 % des Nettoeinkommens, bei niedrigen Einkommen bis zu 100 %.

Einkommensgrenze 2024: Wer hat keinen Anspruch?

Seit dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze: Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro (Alleinerziehende: 150.000 Euro) haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Paare, bei denen beide Elternteile Elterngeld beziehen möchten, dürfen zusammen nicht mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben.

Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche Monate

Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Jeder Elternteil erhält dann 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Der Partnerschaftsbonus soll die gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern.

FAQ

Häufige Fragen zum Elterngeld 2026

Das Elterngeld beträgt 65–100 % Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt. Mindestens 300 € (Basiselterngeld) oder 150 € (ElterngeldPlus), maximal 1.800 € bzw. 900 € pro Monat. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Basiselterngeld erhalten Sie für bis zu 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) in voller Höhe. ElterngeldPlus ist halb so hoch, kann aber doppelt so lange bezogen werden. Es lohnt sich besonders, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, erhalten beide für 2–4 Monate zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (Partnerschaftsbonus). Bedingung: gleichzeitiger Bezug in denselben Lebensmonaten des Kindes.

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € übersteigt. Dies gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Für Geburten vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 lag die Grenze bei 200.000 €.

Maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat (Bemessungszeitraum). Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Das Elterngeld-Netto wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel aus dem Brutto berechnet.

Ja. Wenn Sie ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder Mehrlinge unter 6 Jahren) haben, erhalten Sie einen Geschwisterbonus von 10 % auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 € pro Monat.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Elterngeld beziehen.

Basiselterngeld: bis zu 12 Monate, plus 2 Partnermonate = 14 Monate insgesamt. ElterngeldPlus: doppelt so lange wie Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate (plus 4 Partnerschaftsbonus-Monate). Kombinationen sind möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr – keine Finanzberatung. Die Berechnungen basieren auf vereinfachten Modellen. Für verbindliche Finanzentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Finanzberater.

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