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GlossarRenteAktualisiert:

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Grundzulage und Kinderzulage.

Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) in Deutschland, die dazu dient, die Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung findet sich im Einkommensteuergesetz, insbesondere in Paragraph 10a sowie im elften Abschnitt des EStG. Im Jahr 2026 profitieren Sparer weiterhin von attraktiven staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen, sofern sie förderberechtigt sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die volle staatliche Grundzulage beträgt im Jahr 2026 unverändert 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab dem Jahr 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine zusätzliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro jährlich. Für ältere Kinder liegt dieser Betrag bei 185 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Vertrag einzahlen. Der maximal steuerlich absetzbare Betrag als Sonderausgabe ist auf 2100 Euro pro Jahr begrenzt. Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug oder die gewährten Zulagen für den Steuerpflichtigen vorteilhafter sind. Ergibt sich durch den Steuerabzug ein höherer Vorteil, wird die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.

Im praktischen Alltag betrifft die Riester-Rente vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte sowie bestimmte Selbstständige, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Typische Situationen für den Abschluss oder die Anpassung eines Vertrages ergeben sich bei familiären Veränderungen wie der Geburt eines Kindes oder bei Gehaltssprüngen, da hier die Eigenbeiträge neu berechnet werden müssen, um die maximale Förderung nicht zu gefährden. Besonders für Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener lohnt sich das Modell, da der staatliche Anteil an der Sparleistung überproportional hoch ausfällt. Auch Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro auf ihre Grundzulage. Der Renten-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich die Kombination aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge auf das spätere Nettoeinkommen im Alter auswirkt. In der Auszahlungsphase, die frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnt, wird das angesparte Kapital in der Regel als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Dabei unterliegen die Auszahlungen der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass sie mit dem individuellen Steuersatz im Alter versteuert werden müssen.

Mit Blick auf die Zukunft wird intensiv über eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge diskutiert. Geplant ab 2027 sind mögliche Vereinfachungen im Zulagensystem sowie die Einführung von standardisierten, kostengünstigeren Vorsorgeprodukten, die eine höhere Rendite durch stärkere Aktienorientierung ermöglichen sollen. Zudem wird über ein neues Altersvorsorgedepot nachgedacht, das ohne die bisherigen strengen Beitragsgarantien auskommt und somit flexiblere Anlagestrategien erlaubt. Bis diese Änderungen in Kraft treten, gelten die bestehenden Verträge mit ihren Garantien und Fördermechanismen unverändert weiter. Sparer sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Einzahlungen noch dem aktuellen Einkommen entsprechen, um keine staatlichen Gelder zu verschenken.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter verdient im Jahr 2025 ein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. Im Jahr 2026 möchte sie die volle staatliche Förderung für ihre Riester-Rente erhalten. Sie hat ein Kind, das 2015 geboren wurde. Die erforderliche Sparleistung beträgt vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens, also 1.200 Euro. Von diesem Betrag werden die staatlichen Zulagen abgezogen. Sie erhält 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage, insgesamt also 475 Euro vom Staat. Um die volle Förderung zu bekommen, muss sie lediglich die Differenz als Eigenbeitrag leisten. Ihr jährlicher Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 725 Euro, was etwa 60 Euro im Monat entspricht.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester-Rente?+

Anspruch auf die staatliche Förderung haben grundsätzlich alle Personen, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige sowie Beamte und Richter. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld sowie Personen in der Kindererziehungszeit können die Zulagen erhalten. Nicht förderberechtigt sind hingegen nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder Altersrentner.

Muss ich die Auszahlungen aus der Riester-Rente im Alter versteuern?+

Ja, die Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag unterliegen in der Rentenphase der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die monatlichen Rentenzahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter voll versteuert werden müssen. Da der Steuersatz im Ruhestand jedoch meist deutlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, profitieren Sparer unter dem Strich dennoch von einem finanziellen Vorteil.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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