🔥NEU ab 1. Juli 2026: Bürgergeld wird zu Grundsicherungsgeld – neue Regeln, neuer Anspruch.  Anspruch jetzt prüfen →
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Sozialleistungen7 min Lesezeit2026-05-13

Grundsicherungsgeld ab Juli 2026: Was sich gegenüber dem Bürgergeld ändert

Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Karenzzeit abgeschafft, Schonvermögen auf 15.000 € gesenkt, schärfere Sanktionen.

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Am 1. Juli 2026 endet das Bürgergeld. Die neue Bundesregierung ersetzt es durch das Grundsicherungsgeld. Was ändert sich konkret? Wer verliert, wer gewinnt? Wir erklären alle Änderungen.

Inkrafttreten: 1. Juli 2026 – Bürgergeld wird zu Grundsicherungsgeld (SGB II Reform)

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist der neue Name für das bisherige Bürgergeld (SGB II). Die Umbenennung geht mit inhaltlichen Änderungen einher: strengere Mitwirkungspflichten, neue Wohnkostenregeln und ein verändertes Sanktionssystem.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

BereichBürgergeld (bis Juni 2026)Grundsicherungsgeld (ab Juli 2026)
Regelbedarf (Alleinstehend)563 €/Monat563 €/Monat (unverändert)
Karenzzeit (Wohnkosten)12 Monate volle ÜbernahmeAbgeschafft – sofort Angemessenheitsprüfung
Schonvermögen40.000 € (1. Jahr)15.000 € pro Person
SanktionenMax. 30 % KürzungBis zu 100 % bei Totalverweigerung
Bürgergeld-Bonus75 €/Monat für WeiterbildungAbgeschafft
Vertrauenszeit6 Monate sanktionsfreiAbgeschafft

Wer verliert durch die Reform?

Besonders betroffen sind drei Gruppen:

Stadtbewohner mit hohen Mieten

Die Abschaffung der Karenzzeit bedeutet: Wer eine teure Wohnung hat, muss sofort umziehen oder die Differenz selbst zahlen. In Städten wie München oder Hamburg können das mehrere hundert Euro pro Monat sein.

Personen mit Ersparnissen über 15.000 €

Das Schonvermögen sinkt von 40.000 € (im ersten Jahr) auf 15.000 € pro Person. Wer mehr gespart hat, muss dieses Vermögen erst aufbrauchen, bevor Leistungen gewährt werden.

Menschen in Weiterbildung

Der Bürgergeld-Bonus von 75 €/Monat für Weiterbildung fällt weg. Das kann ein Anreiz-Problem für Qualifizierungsmaßnahmen schaffen.

Was bleibt gleich?

Der Regelbedarf von 563 €/Monat für Alleinstehende bleibt unverändert. Auch die Grundstruktur der Leistungen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarfe) bleibt erhalten. Kinder erhalten weiterhin altersgestaffelte Regelbedarfe.

Positiv: Mehr Anreize zur Arbeit

Die Reform sieht verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten vor: Wer arbeitet, darf mehr behalten. Das soll den Übergang in Beschäftigung attraktiver machen.

Wie berechne ich meinen Anspruch?

Ihr Anspruch auf Grundsicherungsgeld hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen, der Haushaltsgröße und den Wohnkosten ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.

Ihren Grundsicherungsgeld-Anspruch berechnen

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