Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur "Neuen Grundsicherung". Die Reform bringt deutlich strengere Regeln – Karenzzeit-Wegfall, schärfere Sanktionen, neue Wohnkosten-Obergrenzen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Reform der Grundsicherung wurde im März 2026 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ab 1. Juli 2026 gelten für Neuantragsteller, später dann für alle Empfänger:
- Wegfall der Karenzzeit: Bisher 12 Monate Schonzeit, in der Vermögen und Wohnkosten unangetastet blieben. Ab Juli 2026: Sofortige Prüfung.
- Strengere Sanktionen: Schon ab dem ersten Verstoß bis zu 30%, bei wiederholten Verstößen bis zu 100% Kürzung des Regelsatzes.
- Wohnkosten-Obergrenzen: Die Miete muss ab Tag 1 angemessen sein – wer in einer teureren Wohnung lebt, muss umziehen oder die Differenz selbst zahlen.
- Vermögens-Prüfung: Nur 15.000 € pro Person Schonvermögen, alles darüber muss aufgebraucht werden.
Was bleibt gleich?
Trotz der strengeren Regeln bleiben einige zentrale Punkte unverändert:
- Regelsatz: 563 € für Alleinstehende, 506 € pro Person bei Paaren
- Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere, chronisch Kranke)
- Übernahme der Heizkosten in voller Höhe
- Kindergeld bleibt unberührt
Wer ist betroffen?
Die Reform betrifft alle 5,4 Millionen Empfänger der bisherigen Bürgergeld-Leistung. Besonders einschneidend ist sie für:
- Neue Antragsteller (sofortige Prüfung statt Karenzzeit)
- Empfänger mit Ersparnissen über dem Schonvermögen
- Mieter in teuren Stadtländern (München, Frankfurt, Hamburg)
- Personen mit Pflichtverletzungen (Termine, Bewerbungen)
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Fazit
Die Reform spart dem Staat schätzungsweise 1,5–2 Milliarden Euro pro Jahr – zu Lasten von Empfängern mit Ersparnissen oder teuren Wohnungen. Wer betroffen ist, sollte sich rechtzeitig informieren und gegebenenfalls beraten lassen.