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Kirchensteuer Rechner 2026Kirchensteuer für alle Bundesländer berechnen

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2026 – für alle 16 Bundesländer, alle Steuerklassen und mit Kappungsregelung. Inklusive Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.

8 %
Bayern / BW
📍
9 %
Alle anderen BL
👥
~45 Mio.
Kirchenmitglieder DE
absetzbar
Als Sonderausgabe

1Ihre Daten eingeben

10.000 €200.000 €
Kirchensteuer pro Jahr
445,00 €
= 37,00 € pro Monat · Satz: 9 %

Steueraufschlüsselung

Lohnsteuer / Jahr4.945,00 €
Solidaritätszuschlag / Jahr0,00 €
Kirchensteuer / Jahr445,00 €
Gesamt Abgaben / Jahr5.390,00 €
Ihr Nettoeinkommen
3.301,00 €
pro Monat
39.610,00 €
pro Jahr
Effektiver Steuersatz: 12 %

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vollständig absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). In Ihrer Steuererklärung reduziert sie Ihre Einkommensteuerlast.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Kirche (z. B. katholisch, evangelisch) erhoben.

Kirchensteuer zahlen alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, die Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.

Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Sie ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar.

Ja, in den meisten Bundesländern gibt es eine Kappungsregelung. Die Kirchensteuer ist auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (je nach Bundesland 2,75–4 %). Dies schützt Gutverdiener vor übermäßig hoher Kirchensteuer.

Ja! Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) vollständig von der Steuer absetzbar. Das mindert Ihre Einkommensteuerlast entsprechend.

Nach dem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht zum Ende des Austrittsmonats. Der Austritt muss beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden. Kosten: je nach Bundesland 0–30 €.

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