Kirchensteuer Rechner 2026Kirchensteuer für alle Bundesländer berechnen
Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2026 – für alle 16 Bundesländer, alle Steuerklassen und mit Kappungsregelung. Inklusive Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
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Steueraufschlüsselung
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vollständig absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). In Ihrer Steuererklärung reduziert sie Ihre Einkommensteuerlast.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Häufig gestellte Fragen
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Kirche (z. B. katholisch, evangelisch) erhoben.
Kirchensteuer zahlen alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, die Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der Lohnsteuer berechnet: Kirchensteuer = Lohnsteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Sie ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar.
Ja, in den meisten Bundesländern gibt es eine Kappungsregelung. Die Kirchensteuer ist auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (je nach Bundesland 2,75–4 %). Dies schützt Gutverdiener vor übermäßig hoher Kirchensteuer.
Ja! Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) vollständig von der Steuer absetzbar. Das mindert Ihre Einkommensteuerlast entsprechend.
Nach dem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht zum Ende des Austrittsmonats. Der Austritt muss beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden. Kosten: je nach Bundesland 0–30 €.