Kfz-Steuer Rechner 2026Kraftfahrzeugsteuer für alle Antriebsarten berechnen
Berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer 2026 – für Benzin, Diesel, Elektro und Hybrid. Mit Hubraum- und CO₂-Komponente nach aktuellem KraftStG.
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Steueraufschlüsselung
CO₂-Staffelung nach neuem Tarif (ab 01.01.2021) angewendet.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Häufig gestellte Fragen
Die Kfz-Steuer für PKW setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Sockelbetrag (Benzin: 2,00 €/100 cm³; Diesel: 9,50 €/100 cm³) und einem CO₂-Anteil, der nach einer Staffel berechnet wird. Je höher der CO₂-Ausstoß, desto höher die Steuer.
Ja! Rein elektrische Fahrzeuge sind gemäß § 3d KraftStG bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die erstmals bis zum 31.12.2025 zugelassen wurden.
Diesel-PKW zahlen einen deutlich höheren Hubraum-Sockelbetrag (9,50 €/100 cm³) als Benziner (2,00 €/100 cm³). Dies soll den steuerlichen Vorteil des günstigeren Dieselkraftstoffs ausgleichen.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt eine neue, stärkere CO₂-Staffelung. Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß (über 195 g/km) zahlen deutlich mehr als nach dem alten Tarif. Bestandsfahrzeuge behalten ihren alten Tarif.
Die Kfz-Steuer wird jährlich zum Jahrestag der Erstzulassung fällig und per Lastschrift eingezogen. Zuständig ist das Hauptzollamt. Bei Neuzulassung wird die Steuer anteilig für das laufende Jahr berechnet.
Für Privatpersonen ist die Kfz-Steuer grundsätzlich nicht absetzbar. Selbstständige und Unternehmen können die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.