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TVöD-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – für Kommunen (VKA) und Bund. Tabelle gültig ab 1. Mai 2026 (+2,8 % gegenüber Vorjahr).

Ihre Eingruppierung

Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Betriebe (~2,6 Mio. Beschäftigte)

Stufe 3 von 6
16
1 Jahr
Werte aus der offiziellen Entgelttabelle gemäß Tarifeinigung 2025. Stufenaufstieg gem. § 16 TVöD.

Netto-Schätzung (optional)

Quick-Schätzung. Für genauen Wert → Brutto-Netto-Rechner.

Ihre Eingruppierung
E 9b · Stufe 3
Sachbearbeitung mittlerer/gehobener Dienst
VKA 2026
Monatliches Bruttoentgelt
4.203,56 €
Geschätztes Netto*
2.569 €

Jahresübersicht

12 × Bruttoentgelt50.443 €
Jahressonderzahlung (84.51 %, Auszahlung November)+ 3.552 €
Jahresbrutto gesamt53.995 €

Nächster Stufenaufstieg

In Stufe 4: monatliches Brutto4.690,55 €
Brutto-Mehrgehalt+ 486,99 € / Monat
Verbleibende Wartezeitnoch 24 Monate

* Netto-Schätzung ohne BBG-Berücksichtigung. Genaue Berechnung mit Bundesland und PKV/GKV im Brutto-Netto-Rechner.

Stufentabelle E 9b (VKA 2026)

StufeBrutto / Monat
Stufe 1 3.779,84 €
Stufe 2 4.039,01 €
Stufe 3 ← aktuell4.203,56 €
Stufe 4 4.690,55 €
Stufe 5 4.979,11 €
Stufe 6 5.313,37 €

* Jahresbrutto inkl. Jahressonderzahlung (84.51 %).

FAQ

Häufige Fragen zum TVöD-Rechner 2026

Das Entgelt im TVöD richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe. Ab dem 01.05.2026 gelten die neuen Tabellen mit +2,8 % gegenüber dem Vorjahr. Eine Sachbearbeitung E 9b in Stufe 3 erhält z. B. 4.203,56 € brutto/Monat, eine Ingenieur-Position E 12 in Stufe 4 bereits 5.923,82 € brutto/Monat.

TVöD-VKA gilt für rund 2,6 Millionen Beschäftigte der Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe). TVöD-Bund gilt für etwa 130.000 Beschäftigte unmittelbarer Bundesbehörden. Die Entgelttabellen sind nahezu identisch, Unterschiede bestehen v. a. bei Zulagen, Arbeitszeiten und Jahressonderzahlung.

Nach § 16 TVöD steigen Sie automatisch nach festen Zeitintervallen in die nächste Stufe auf: Stufe 1 → 2 nach 1 Jahr, 2 → 3 nach 2 Jahren, 3 → 4 nach 3 Jahren, 4 → 5 nach 4 Jahren und 5 → 6 nach 5 Jahren. Bei besonders guten Leistungen ist ein vorzeitiger Aufstieg möglich (§ 17 TVöD).

Die Jahressonderzahlung wird im November ausgezahlt und beträgt einen Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli–September. Für die EG 1–8 sind das ca. 84,51 %, für die EG 9–12 ca. 51,78 % und für die EG 13–15 ca. 35,00 %. Voraussetzung: Sie sind am 1. Dezember im Beschäftigungsverhältnis.

Die Eingruppierung richtet sich nach der konkreten Tätigkeit (nicht nach Abschluss). Typische Einstiegsgruppen: Verwaltungsfachangestellte/r → E 5–E 6, Bachelor-Absolvent/in im gehobenen Dienst → E 9b–E 10, Master- oder Diplom-Absolvent/in im höheren Dienst → E 13. Die genaue Eingruppierung steht in der Entgeltordnung Ihres Arbeitgebers.

Ja, bei einschlägiger Berufserfahrung kann der Arbeitgeber Sie direkt einer höheren Stufe zuordnen (§ 16 Abs. 2 TVöD): einschlägige Erfahrung ≥ 1 Jahr → Stufe 2, ≥ 3 Jahre → Stufe 3. Mit hoher Wahrscheinlichkeit verhandelbar ist auch Stufe 4–6, wenn am Arbeitsmarkt besondere Fachkräfte gesucht werden.

Die letzte Tarifrunde 2025 hat folgende Erhöhung beschlossen: +3 % (mindestens 110 €) ab 01.04.2025, danach +2,8 % ab 01.05.2026. Die nächste Tarifrunde startet im Herbst 2027 mit Wirkung ab 01.04.2028.

TVöD-Gehalt 2026 berechnen – So funktioniert der Rechner

Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) regelt die Bezahlung von rund 2,7 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen. Der Tarif unterscheidet 15 Entgeltgruppen (E 1 bis E 15) und innerhalb jeder Gruppe 6 Stufen, die mit zunehmender Berufserfahrung automatisch erreicht werden. Unser Rechner verwendet die aktuelle Tabelle gültig ab 01.05.2026 (+2,8 % gegenüber Vorjahr) – die Werte stammen direkt aus der Tarifeinigung 2025 zwischen Verdi/dbb und VKA/BMI.

Die Eingruppierung richtet sich nicht nach Ihrem Abschluss, sondern nach der ausgeübten Tätigkeit – sie ist in der jeweiligen Entgeltordnung Ihres Arbeitgebers verbindlich geregelt. Typische Einstiegsgruppen: E 5–E 6 für Verwaltungsfachangestellte, E 9b–E 10 für Bachelor-Absolventen im gehobenen Dienst, E 13 für Master/ Diplom im höheren Dienst.

Zusätzlich zum monatlichen Bruttoentgelt erhalten Sie eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld): ca. 84,5 % eines Monatsentgelts für die unteren EG, gestaffelt herunter auf 35 % für E 13–E 15. Der Rechner zeigt Ihnen das gesamte Jahresbrutto inklusive dieser Sonderzahlung an.

Für die genaue Netto-Auszahlung empfehlen wir den Brutto-Netto-Rechner, der Steuerklasse, Kirchensteuer, Beitragsbemessungsgrenzen und Bundesland exakt berücksichtigt.

TVöD-Begriffe erklärtAlle Begriffe
TVöD
– Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – gilt für Bund und Kommunen seit 2005.
Entgeltgruppe (EG)
– Tarifliche Eingruppierung von E 1 (einfache Tätigkeiten) bis E 15 (Leitungsfunktionen).
Stufenaufstieg
– Automatischer Aufstieg gem. § 16 TVöD nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren in der jeweiligen Stufe.
Jahressonderzahlung
– Tarifliches Weihnachtsgeld, zahlbar im November – 35 % bis 84,5 % des Monatsentgelts je EG.
Alle Angaben ohne Gewähr – keine Finanzberatung. Die Berechnungen basieren auf vereinfachten Modellen. Für verbindliche Finanzentscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Finanzberater.

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