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Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 68.430 € und ist ab 2027 nach dem CDU-Plan erst ab 85.000 € geplant.

Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % (sogenannte Reichensteuer: 45 % ab 277.826 €). Er greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 68.430 € (Singles). Mit der Steuerreform 2027 (CDU/SPD-Koalitionsvertrag) soll diese Grenze auf 85.000 € angehoben werden – Mittel- und Spitzeneinkommen werden so um bis zu 4.000 €/Jahr entlastet.

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