Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Seit 2021 wurde der Soli für rund 90 % der Steuerpflichtigen abgeschafft (Freigrenze: 18.130 € Einkommensteuer für Singles 2026). Spitzenverdiener und Kapitalanleger zahlen ihn weiterhin.
Mit der Steuerreform 2027 plant die CDU/SPD-Koalition die vollständige Abschaffung des Soli, auch für Hochverdiener.