🔥NEU ab 1. Juli 2026: Bürgergeld wird zu Grundsicherungsgeld – neue Regeln, neuer Anspruch.  Anspruch jetzt prüfen →
GlossarSteuernAktualisiert:

Solidaritätszuschlag (Soli)

Auch bekannt als: Soli, Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommen- oder Körperschaftsteuer; ab 2027 soll er nach CDU-Plan komplett wegfallen.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Seit 2021 wurde der Soli für rund 90 % der Steuerpflichtigen abgeschafft (Freigrenze: 18.130 € Einkommensteuer für Singles 2026). Spitzenverdiener und Kapitalanleger zahlen ihn weiterhin.

Mit der Steuerreform 2027 plant die CDU/SPD-Koalition die vollständige Abschaffung des Soli, auch für Hochverdiener.

Passende Rechner

Verwandte Begriffe

Bares Geld sparen mit CHECK24

Kostenlose Vergleiche · Über 30 Mio. Kunden vertrauen CHECK24

Anzeige · Affiliate

* Affiliate-Links: Wenn Sie über diese Links einen Vertrag abschließen, erhält rechn24.de eine Provision von CHECK24. Für Sie entstehen keine Mehrkosten. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.