Mit der Mütterrente rechnet die gesetzliche Rentenversicherung Erziehungszeiten als Entgeltpunkte an. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es derzeit 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Die geplante Mütterrente III (ab 2027/2028) hebt das auf 3,0 Entgeltpunkte und schließt damit die Lücke zu Kindern ab 1992 (für die schon heute 3,0 Punkte gewährt werden).
Für die rückwirkende Anrechnung ist eine Nachzahlung ab 2028 geplant – ein halber Entgeltpunkt zusätzlich pro Kind, ausgezahlt nachträglich für 2027.