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GlossarRenteAktualisiert:

Mütterrente

Auch bekannt als: Mütterrente III, Kindererziehungszeiten

Die Mütterrente ist eine Rentenleistung, mit der Erziehungszeiten für Kinder als zusätzliche Entgeltpunkte angerechnet werden.

Mit der Mütterrente rechnet die gesetzliche Rentenversicherung Erziehungszeiten als Entgeltpunkte an. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es derzeit 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Die geplante Mütterrente III (ab 2027/2028) hebt das auf 3,0 Entgeltpunkte und schließt damit die Lücke zu Kindern ab 1992 (für die schon heute 3,0 Punkte gewährt werden).

Für die rückwirkende Anrechnung ist eine Nachzahlung ab 2028 geplant – ein halber Entgeltpunkt zusätzlich pro Kind, ausgezahlt nachträglich für 2027.

Praxis-Beispiel

Mutter mit 2 Kindern (geboren 1985 und 1989): Heute 5,0 Punkte. Ab 2027 6,0 Punkte. Bei einem Rentenwert von 42,52 € sind das **+42,52 € Bruttorente pro Monat** plus rund **510 € Nachzahlung in 2028**.

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