Selbstständige und Freiberufler haben die freie Wahl: PKV oder GKV. Während Angestellte die JAEG überschreiten müssen, können Selbstständige sofort in die PKV eintreten – oder freiwillig in der GKV bleiben.
GKV für Selbstständige: Freiwillige Mitgliedschaft
Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern. Der Beitrag wird dann auf Basis des Gesamteinkommens berechnet – nicht nur des Gehalts. Das bedeutet: Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Einkünfte fließen in die Berechnung ein.
| Einkommensart | GKV-beitragspflichtig? |
|---|---|
| Gewinn aus Selbstständigkeit | ✅ Ja |
| Mieteinnahmen | ✅ Ja |
| Kapitalerträge | ✅ Ja (über Freibetrag) |
| Ehegatteneinkommen | ❌ Nein |
| Kindergeld | ❌ Nein |
PKV für Selbstständige: Vorteile und Risiken
PKV-Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand – nicht nach dem Einkommen. Wer gut verdient, zahlt in der PKV deutlich weniger als in der GKV.
Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, kürzere Wartezeiten – PKV-Versicherte erhalten in der Regel bessere medizinische Versorgung.
Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss. Sie zahlen den vollen PKV-Beitrag selbst – anders als Angestellte, die 50% erstattet bekommen.
PKV-Beiträge steigen mit dem Alter deutlich an. Ohne ausreichende Altersrückstellungen kann das im Ruhestand zur Belastung werden.
Wer einmal in der PKV ist, kann nur unter bestimmten Bedingungen zurück in die GKV – z.B. bei Aufgabe der Selbstständigkeit und Unterschreitung der JAEG.