Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall, dass sie in der Zukunft nicht mehr in der Lage ist, in medizinische Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder diese zu untersagen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, konkret in § 1827 BGB. Darin ist geregelt, dass der behandelnde Arzt prüfen muss, ob eine gültige Patientenverfügung vorliegt und ob die darin getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, ist der Patientenwille verbindlich. Im Jahr 2026 sind die Anforderungen an die Präzision solcher Verfügungen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin sehr hoch. Pauschale Formulierungen wie keine lebensverlängernden Maßnahmen reichen nicht aus. Es müssen konkrete Behandlungssituationen und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen detailliert benannt werden. Etwa 45 Prozent der Erwachsenen in Deutschland haben 2026 eine solche Verfügung verfasst, wobei die Tendenz zur digitalen Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer steigt. Die Registrierungsgebühr für eine Einzelperson beträgt im Jahr 2026 bei Online-Registrierung 20,50 Euro.
Im praktischen Alltag betrifft dieses Thema jeden Erwachsenen, unabhängig vom Alter. Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder eine fortschreitende Demenzerkrankung können jederzeit dazu führen, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. In solchen Situationen entlastet eine präzise formulierte Verfügung die Angehörigen und die behandelnden Ärzte enorm, da sie nicht mutmaßen müssen, was der Patient gewollt hätte. Oft wird die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, in der eine Vertrauensperson benannt wird, die den in der Verfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Ohne eine solche Vollmacht oder Verfügung bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen rechtlichen Betreuer, was auch ein familienfremder Berufsbetreuer sein kann. Wer sich über die finanziellen Auswirkungen von Pflegebedürftigkeit informieren möchte, kann den Pflegekosten-Rechner auf rechn24.de nutzen, um die Eigenanteile im Pflegeheim zu kalkulieren.
Für das Jahr 2027 sind weitere Digitalisierungsschritte im Gesundheitswesen geplant. Ab Juli 2027 soll die Integration von Patientenverfügungen in die elektronische Patientenakte, kurz ePA, flächendeckend und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Dies soll sicherstellen, dass Notärzte und Krankenhäuser im Ernstfall sofortigen Zugriff auf das Dokument haben, ohne erst physische Ordner durchsuchen oder das Vorsorgeregister abfragen zu müssen. Bis dahin bleibt es wichtig, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Verfügung bei sich zu tragen, beispielsweise in Form einer Notfallkarte im Portemonnaie. Es wird zudem empfohlen, das Dokument alle zwei Jahre mit Datum und Unterschrift neu zu bestätigen, um zu signalisieren, dass der darin geäußerte Wille weiterhin aktuell ist. Auch wenn dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, erhöht es die Akzeptanz bei medizinischem Personal erheblich.