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GlossarFinanzenAktualisiert:

All-World-ETF (FTSE / MSCI ACWI)

Globale Streuung über Industrie- und Schwellenländer (ca. 3.700 Aktien).

All-World-ETF (FTSE / MSCI ACWI) ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung von Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern weltweit abbildet. Diese Fonds investieren typischerweise in über 3.000 bis knapp 4.000 verschiedene Aktien und bieten Anlegern somit eine extrem breite Diversifikation über verschiedene Regionen und Branchen hinweg. Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung solcher Fonds in Deutschland bildet das Investmentsteuergesetz (InvStG). Für das Steuerjahr 2026 gilt bei Aktienfonds, die fortlaufend mindestens 51 Prozent ihres Wertes in Kapitalbeteiligungen investieren, eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Erträge wie Ausschüttungen oder Vorabpauschalen steuerfrei bleiben. Der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszins für 2026 wurde vom Bundesfinanzministerium auf 2,87 Prozent festgelegt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast von Anlegern, die thesaurierende All-World-ETFs im Depot(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) halten.

Im praktischen Alltag ist ein All-World-ETF das Basisinvestment für den langfristigen Vermögensaufbau(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) und die private Altersvorsorge vieler Bürger. Betroffen sind vor allem Privatanleger, die mit einem monatlichen Sparplan oder einer Einmalanlage für den Ruhestand vorsorgen möchten. Typische Situationen umfassen die Einrichtung eines Sparplans bei einem Online-Broker, bei dem monatlich ein fester Betrag abgebucht und in den ETF investiert wird. Da diese Fonds sowohl etablierte Märkte wie die USA und Europa als auch aufstrebende Volkswirtschaften wie China oder Indien abdecken, müssen Anleger nicht selbst entscheiden, welche Regionen sich künftig am besten entwickeln. Der ETF-Sparplan(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Rechner auf rechn24.de zeigt eindrucksvoll, wie sich der Zinseszins über Jahrzehnte auswirkt und welches Endkapital bei einer durchschnittlichen Marktrendite zu erwarten ist.

Mit Blick auf die kommenden Jahre und geplante Änderungen ab 2027 wird die Bedeutung der privaten Vorsorge über den Kapitalmarkt weiter zunehmen. Die Bundesregierung plant ab 2027 die Einführung eines geförderten Altersvorsorgedepots, bei dem Investitionen in breit gestreute ETFs steuerlich stärker begünstigt werden sollen. Dies könnte dazu führen, dass Einzahlungen in einen All-World-ETF bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt von der Steuer abgesetzt werden können, während die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase im Rentenalter erfolgt. Anleger sollten daher die gesetzlichen Entwicklungen genau verfolgen, um ihre Sparstrategie rechtzeitig an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen und staatliche Förderungen optimal zu nutzen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine Anlegerin investiert im Jahr 2026 monatlich 300 Euro in einen thesaurierenden All-World-ETF. Zu Beginn des Jahres beträgt der Depotwert 20.000 Euro. Bei einem angenommenen Basiszins von 2,87 Prozent für 2026 berechnet sich der Basisertrag auf 574 Euro. Da der ETF eine Teilfreistellung von 30 Prozent genießt, sind nur 70 Prozent dieses Ertrags steuerpflichtig, also 401,80 Euro. Wenn der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs im Jahr 2026 höher ist als dieser Basisertrag, wird die Vorabpauschale fällig. Unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro, den die Anlegerin noch nicht ausgeschöpft hat, fällt in diesem Fall jedoch keine tatsächliche Steuerzahlung an.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei einem All-World-ETF?+

Ein All-World-ETF profitiert in der Regel von einer Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent, sofern er laut seinen Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51 Prozent seines Wertes in Aktien investiert. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Ausschüttungen, der Vorabpauschale und der realisierten Kursgewinne beim Verkauf komplett steuerfrei bleiben. Nur die restlichen 70 Prozent unterliegen der Abgeltungsteuer.

Muss ich die Vorabpauschale für meinen thesaurierenden ETF selbst an das Finanzamt überweisen?+

Nein, wenn Ihr Depot bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker geführt wird, müssen Sie sich nicht selbst um die Überweisung kümmern. Die depotführende Stelle berechnet die Vorabpauschale automatisch zu Beginn des neuen Jahres und führt die fällige Steuer direkt an das Finanzamt ab, sofern Ihr Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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